Moed Katan — Blatt 26b

1Mit einer alexandrinischen Naht.

2Die Rabbanan lehrten: Wer [das Gewand] an der Stelle einreißt, wo es zusammengeheftet, zusammengefaltet, zusammengekettelt oder leiterartig zusammengestochen war, hat seiner Pflicht nicht genügt; wenn an der Stelle, wo es zusammengenäht war, so hat er seiner Pflicht genügt. R. Ḥisda sagte: Mit einer alexandrinischen Naht.

3Die Rabbanan lehrten: Man darf [den Riß] nach unten umkehren und ihn zusammennähen; R. Šimo͑n b. Elea͑zar verbietet ihn zusammenzunähen. Und wie der Verkäufer ihn nicht zusammennähen darf, so darf ihn auch der Käufer nicht zusammennähen; daher muß der Verkäufer es dem Käufer mitteilen.

4Die Rabbanan lehrten: Der erste Riß muß eine Handbreite und die Erweiterung drei Finger groß sein – so R. Meír; R. Jehuda sagt, der erste Riß drei Finger und die Erweiterung irgend wie groß.

5U͑la sagte: Die Halakha ist wie R. Meír hinsichtlich des [ersten] Risses und die Halakha ist wie R. Jehuda hinsichtlich der Erweiterung. Ebenso wird auch gelehrt: R. Jose sagt, der erste Riß eine Handbreite und die Erweiterung irgendwie groß.

6Die Rabbanan lehrten: Wenn man einem erzählt hat, sein Vater sei gestorben, und er [das Gewand] eingerissen hat, sein Sohn sei gestorben, und er [den Riß] erweitert hat, so darf der untere [Riß] zusammengenäht werden, der obere aber nicht.

7Sein Sohn sei gestorben, und er [das Gewand] eingerissen hat, sein Vater sei gestorben, und er [den Riß] erweitert hat, so darf der obere [Riß] zusammengenäht werden, der untere aber nicht.

8Sind ihm Vater, Mutter, Bruder und Schwester gestorben, so reiße er über sie alle nur einen Riß ein. R. Jehuda b. Bethera sagt, über alle zusammen einen Riß, über seinen Vater und seine Mutter einen Riß besonders, weil der Riß über den Vater und die Mutter nicht erweitert wird. –

9Aus welchem Grunde? R. Naḥman b. Jiçḥiaq erwiderte: Weil man diesen nicht erweitern kann.

10Šemuél sagte: Die Halakha ist wie R. Jehuda b. Bethera. – Kann Šemuél dies denn gesagt haben, Šemuél sagte ja, die Halakha sei bei der Trauer nach der Ansicht des Erleichternden zu entscheiden!? – Die Trauer für sich und das Einreißen für sich. –

11Wie weit reiße man ein? Bis zum Nabel. Manche sagen, bis zum Herzen, und obgleich es dafür keinen Beweis gibt, so gibt es eine Andeutung, denn es heißt: zerreißt euer Herz und nicht eure Kleider.

12Reicht [der Riß] bis zum Nabel, so reiße er [den zweiten Riß] in einer Entfernung von drei Handbreiten. Ist [das Gewand] vom voll [Risse], so drehe er es nach hinten; ist es oben voll [Risse], so wende er es nach unten. Wer [das Gewand] unten oder an der Seite einreißt, hat seiner Pflicht nicht genügt, nur der Hochpriester reißt es unten ein.

13R. Mathna und Mar U͑qaba streiten, beide im Namen des Vaters Šemuéls und Levis; einer sagt, während der sieben [Trauertage] reiße man von neuem ein, nach den sieben erweitere man [den ersten Riß], und einer sagt, während der dreißig [Trauertage] reiße man von neuem ein, nach den dreißig erweitere man [den ersten Riß].

14R. Zera wandte ein: Der Grund desjenigen, welcher sagt, während der sieben [Trauertage] reiße man von neuem ein, ist wohl der, weil man dann [den Riß] nicht zusammenheften darf, demnach sollte eine Frau, von der der Meister sagte, sie dürfe ihn sofort zusammenheften, ihn wohl [erweitern] dürfen!? –

15Diese darf es nur wegen des Anstandes. –

16Der Grund desjenigen, welcher sagt, während der dreißig [Trauertage] reiße man von neuem ein, ist wohl der, weil man dann [den Riß] nicht zusammennähen darf, demnach sollte man es, wenn es [eine Trauer] über Vater und Mutter ist, wo man ihn niemals zusammennähen darf, [auch nachher]!? –

17Dies nur zu Ehren des Vaters und der Mutter.

18Die Rabbanan lehrten: Wer mit einem [von früher her] eingerissenen Gewände einem Toten das Geleit gibt, beraubt die Toten und die Lebenden.

19R. Šimo͑n b. Gamliél sagte: Wer zu seinem Nächsten spricht: Borge mir dein Gewand, ich will meinen kranken Vater besuchen, worauf er ihn besucht und ihn tot findet, reiße es ein und nähe es wieder zusammen, und wenn er nach Hause kommt, gebe er ihm das Gewand zurück und eine Entschädigung für den Riß; hat er ihm es nicht gesagt, so darf er es nicht berühren.

20Die Rabbanan lehrten: Wenn einem Kranken jemand stirbt, so teile man ihm dies nicht mit, weil seine Sinne verwirrt werden könnten; ferner darf man in seiner Gegenwart [das Gewand] nicht einreißen und bringe in seiner Umgebung die [Klage]weiber zum Schweigen.

21Man reiße das Gewand eines Kindes ein, damit dies Wehmut errege. Ferner reiße man zur Ehrung seiner Frau [das Gewand] über seinen Schwiegervater und seine Schwiegermutter ein.

22R. Papa sagte: im großen Traktate von der Trauer wird gelehrt, ein Leidtragender dürfe kein Kind auf den Schoß nehmen, weil es ihn zum Scherzen veranlaßt, und dies den Leuten verächtlich erscheinen könnte.

23DAS TRAUERMAHL IST NICHT AUF AUFGERICHTETEN BETTEN EINZUNEHMEN. Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand den Leidtragenden besucht, so lasse man ihn, wenn er mit ihm vertraut ist, das Trauermahl auf einem umgelegten Bette einnehmen, sonst lasse man es ihn auf einem aufgerichteten Bette einnehmen.

24Einst ereignete sich bei Raba ein Trauerfall, und Abba b. Martha, das ist Abba b. Minjomi, besuchte ihn. Da richtete Raba [das Bett] auf, Abba b.Martha aber legte es um. Darauf sprach jener: Wie mangelt es diesem Jünger an Verstand!

25Die Rabbanan lehrten: Wenn [ein Leidtragender] von Ort zu Ort reist,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.