Moed Katan — Blatt 27a

1so soll er, wenn er es kann, seine Beschäftigung einschränken, wenn aber nicht, so besorge er alles durch [seine Reisegefährten].

2Die Rabbanan lehrten: Wann werden die Betten umgelegt? – sobald [der Tote] aus dem Hause ist – so R. Elie͑zer; R. Jehošua͑ sagt, sobald der Rollstein geschlossen ist.

3Als R. Gamliél der Ältere starb, sprach R. Elie͑zer, sobald er aus dem Hause war: Legt die Betten um. Als der Rollstein geschlossen wurde, [sprach R. Jehošua͑ zu ihnen: Legt die Betten um.] Sie erwiderten ihnen: Auf Veranlassung des Greises haben wir die Betten bereits umgelegt.

4Die Rabbanan lehrten: Wann richtet man die Betten am Vorabend des Šabbaths auf? Von der Zeit des Vespergebetes ab. Rabba b. Hona sagte: Dennoch setze man sich darauf nicht, bevor es finster geworden ist. Am Šabbathausgang muß man es wieder umlegen, selbst wenn man nur noch einen Tag [Trauer] hat.

5Die Rabbanan lehrten: Wer das Bett umlegt, lege nicht nur sein eigenes Bett um, sondern alle Betten, die sich in seinem Hause befinden; und selbst wenn er zehn Betten an zehn Stellen hat, muß er sie alle umlegen. Und auch wenn von fünf Brüdern einer stirbt, müssen sie alle [das Bett] umlegen.

6Ist es ein für Sachen bestimmtes Bett, so braucht man es nicht umzulegen. Desgleichen braucht man einen Divan nicht umzulegen, vielmehr lasse man ihn auf gestellt. R. Šimo͑n b. Gamliél sagte: Am Dargeš löse man die Gurte, und es fällt von selbst zusammen. –

7Was ist Dargeš? U͑la erwiderte: Ein Glücksbett.

8Rabba sprach zu ihm: wir haben vom Könige gelernt, das ganze Volk lagere auf der Erde und er auf einem Dargeš; sollte er sich denn eines Gegenstandes bedienen, dessen er sich sonst nicht bedient!?

9R. Aši entgegnete: Was ist dies denn für ein Einwand, ebenso verhält es sich ja auch bei seinem Essen und Trinken: sonst werden ihm Speise und Trank nicht gereicht, dann aber werden ihm Speise und Trank gereicht!?

10Wenn man aber dagegen einwenden will, so ist aus folgender Lehre ein Einwand zu ersehen: Das Dargeš braucht man nicht umzulegen, sondern lasse es aufgestellt. Wieso braucht man es, wenn du sagst, es sei ein Glücksbett, nicht umzulegen, wir haben ja gelernt, wer sein Bett umlegt, lege nicht nur sein eigenes Bett um, sondern alle Betten, die sich in seinem Hause befinden!? –

11Was ist dies für ein Einwand, ebenso verhält es sich ja auch bei einem [zum Aufbewahren] von Sachen bestimmten Bette, denn es wird gelehrt: ist es [zum Aufbewahren von] Sachen bestimmt, so braucht man es nicht umzulegen.

12Wenn man aber dagegen einwenden will, so ist folgender Einwand zu erheben: R. Šimo͑n b. Gamliél sagte: Am Dargeš löse man die Gurte und es fällt von selbst zusammen. Welche Gurte hat es denn, wenn du sagst, es sei ein Glücksbett!?

13Als Rabin kam, [sagte er,] einer von den Rabbanan, namens R. Taḥlipha aus dem Westen, der auf dem Ledermarkte zu verkehren pflegte, habe ihm gesagt, Dargeš sei ein Lederbett.

14Es wurde auch gelehrt: R. Jirmeja sagte: Beim Dargeš geht das Geflecht von ihm selber aus, beim Bette wird es oben [befestigt].

15R. Ja͑qob b. Aḥa sagte im Namen des R. Jehošua͑ b. Levi: Die Halakha ist wie R. Šimo͑n b. Gamliél Es wurde auch gelehrt: R. Ja͑qob b. Aḥa sagte im Namen R. Asis: Ein Bett, das auslaufende Baldachinstangen hat, lasse man stehen und dies genügt.

16Die Rabbanan lehrten: Wer auf einem Stuhle, auf einem großen Troge oder auf dem Fußboden schläft, hat seiner Pflicht nicht genügt. R. Joḥanan erklärte: Weil er das Umlegen des Bettes nicht ausgeübt hat.

17Die Rabbanan lehrten: Man fege und sprenge im Hause des Leidtragenden, auch darf man im Hause des Leidtragenden Teller, Becher, Gläser und Krüge ausspülen, nur darf man in das Haus des Leidtragenden kein Räucherwerk und keine Spezereien bringen. –

18Dem ist ja aber nicht so, Bar Qappara lehrte ja, daß man im Hause des Leidtragenden nicht den Segen über Räucherwerk und Spezereien sprechen dürfe; demnach darf man nur den Segen nicht sprechen, wohl aber sie [in dessen Haus] bringen!? –

19Das ist kein Einwand; das eine gilt vom Trauerzimmer, und das eine gilt vom Zimmer der Tröstenden.

20MAN BRINGT [DIE SPEISEN] INS HAUS DES TRAUERNDEN WEDER AUF EINEM TABLETT, NOCH IN EINER SCHALE, NOCH IN EINER SCHÜSSEL, SONDERN IN KÖRBEN. MAN SPRICHT AM HALBFESTE NICHT DEN TRAUERSEGEN, WOHL ABER STELLT MAN SICH IN EINER REIHE AUF, TRÖSTET [DIE LEIDTRAGENDEN] UND VERABSCHIEDET DAS PUBLIKUM.

21MAN STELLE [AM HALBFESTE] DIE BAHRE NICHT AUF DEN STADTPLATZ, UM KEINE TRAUERKLAGE HERBEIZUFÜHREN; DIE EINER FRAU AUCH SONST NICHT, WEGEN DES ANSTANDES.

22GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Anfangs pflegten die Reichen in silbernen und goldenen Körben und die Armen in Körben aus abgeschälten Weidenruten [die Speisen] in das Haus des Leidtragenden zu bringen; da aber die Armen dadurch beschämt wurden, ordnete man an, daß sie jeder in Körben aus abgeschälten Weidenruten bringe, aus Achtung für die Armen.

23Die Rabbanan lehrten: Anfangs pflegten im Hause des Leidtragenden die Reichen in Kristallgläsern und die Armen in farbigen Gläsern Getränke zu reichen; da aber die Armen dadurch beschämt wurden, ordnete man an, daß sie jeder in farbigen Gläsern reiche, aus Achtung für die Armen.

24Anfangs pflegte man die Gesichter der Reichen frei zu lassen und die Gesichter der Armen zu bedecken, weil ihre Gesichter vor Hunger schwarz waren; da aber die Armen dadurch beschämt wurden, ordnete man an, daß man jedem das Gesicht bedecke, aus Achtung für die Armen.

25Anfangs pflegte man die Reichen auf einem Ruhebette und die Armen auf einer Bahre hinauszutragen; da aber die Armen

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.