Moed Katan — Blatt 27b

1dadurch beschämt wurden, ordnete man an, jeden auf einer Bahre hinauszutragen, aus Achtung für die Armen.

2Anfangs pflegte man unter den Leichnam eines Darmleidenden Räucherwerk zu tun; da aber dadurch die lebenden Darmleidenden beschämt wurden, ordnete man an, es unter jeden Leichnam zu tun, aus Achtung für die lebenden Darmleidenden.

3Anfangs pflegte man die Kleider der als Menstruierende Verstorbenen in einem Tauchbade zu reinigen; da aber dadurch die lebenden Menstruierenden beschämt wurden, ordnete man an, die Kleider aller verstorbenen Frauen in einem Tauchbade zu reinigen, aus Achtung für die lebenden Menstruierenden. Anfangs pflegte man [die Kleider] der als Flußbehaftete Verstorbenen in einem Tauchbade zu reinigen; da aber dadurch die lebenden Flußbehafteten beschämt wurden, ordnete man an, die Kleider eines jeden [Verstorbenen] in einem Tauchbade zu reinigen, aus Achtung für die lebenden Flußbehafteten.

4Anfangs war das Hinausführen des Toten für die Angehörigen schwerer als sein Tod, sodaß die Angehörigen ihn liegen zu lassen und fortzulaufen pflegten, da trat R. Gamliél auf und ließ an sich selbst mißächtlich verfahren, indem er anordnete, ihn in Flachsgewändern zu bestatten. Darauf führte das Volk ein, die Toten in Flachsgewändern zu bestatten, R. Papa sagte: Jetzt ist es beim Volke üblich, sogar in einer Hülle im Werte eines Zuz [zu bestatten].

5MAN STELLT DIE BAHRE NICHT AUF DEN STADTPLATZ. R. Papa sagte: Bei einem Schriftgelehrten wird das Halbfest nicht berücksichtigt, und um so weniger das Ḥanukafest und das Purimfest.

6Dies jedoch nur in seiner Gegenwart, nicht aber in seiner Abwesenheit. – Dem. ist ja aber nicht so, R. Kahana hielt ja eine Totenklage über R. Zebid aus Nehardea͑ in Pum Nahara!? R. Papi erwiderte: Es war am Tage der Nachricht, der der Gegenwart [des Toten] gleicht.

7U͑la sagte: Klagen heißt sich aufs Herz [schlagen], wie es heißt: auf die Brüste [schlagend] klagen sie; klatschen: mit den Händen; trampeln: mit den Füßen.

8Die Rabbanan lehrten: Man darf nicht mit den Sandalen trampeln, sondern nur mit den Schuhen, wegen der Gefahr.

9R. Joḥanan sagte: Sobald der Leidtragende mit dem Kopfe genickt hat, dürfen die Tröstenden bei ihm nicht sitzen bleiben.

10Ferner sagte R. Joḥanan: Jeder muß vor einem Fürsten aufstehen, ausgenommen der Leidtragende und der Kranke. Ferner sagte R. Joḥanan: Zu jedem anderen sage man: bleibe, ausgenommen Leidtragende und Kranke.

11R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Der Leidtragende darf am ersten Tage nicht sein eigenes Brot essen, denn der Allbarmherzige sprach zu Jehezqel: und Brot [gewöhnlicher Leute] sollst du nicht essen. Rabba und R. Joseph tauschten ihre Mahlzeit mit einander.

12Ferner sagte R. Jehuda im Namen Rabhs: Ist ein Verstorbener in der Stadt, so ist allen Einwohnern der Stadt die Arbeit verboten.

13Einst kam R. Hamnuna in Daro Matha und hörte den Schall einer Posaune wegen eines Todesfalles, jedoch sah er Leute Arbeit verrichten; da sprach er: Diese Leute sollen mit dem Banne belegt sein. Ist nicht ein Verstorbener in der Stadt? Als man ihm aber erwiderte, daß in der Stadt Verbindungen bestehen, sprach er: So mag der Bann aufgelöst sein.

14Ferner sagte R. Jehuda im Namen Rabhs: Wer sich um einen Toten über Gebühr grämt, weint über einen anderen Toten. In der Nachbarschaft R. Honas wohnte eine Frau, die sieben Kinder hatte, und als ihr einst eines starb, weinte sie unaufhörlich. Da ließ ihr R. Hona sagen: Unterlasse dies. Sie beachtete es aber nicht. Hierauf ließ er ihr wiederum sagen: Willst du gehorchen, so ist es recht, wenn aber nicht, so besorge Reisevorrat für andere Tote. Darauf starben sie alle. Zuletzt ließ er ihr sagen: Besorge Reisevorrat für dich selbst. Darauf starb sie.

15Weinet nicht um einen Toten, noch beklaget ihn; weinet nicht über Gebühr um einen Toten, noch beklagt ihn übermäßig. – Wieviel? – Drei Tage für das Weinen, sieben Tage für die Totenklage und dreißig Tage hinsichtlich gebleichter Gewänder und des Haarscherens. Von dann ab spricht der Heilige, gepriesen sei er: Seid nicht barmherziger als ich!

16Weinet um den Fortgehenden. R. Jehuda erklärte: Um den, der ohne Kinder fortgeht. R. Jehošua͑ b. Levi besuchte einen Leidtragenden nur dann, wenn der Verstorbene kinderlos hinschied, denn es heißt: weinet um den Fortgehenden. Weil er nicht mehr zurückkehren und sein Heimatland wiedersehen wird. R. Hona erklärte: Der eine Sünde begangen und sie wiederholt hat.

17R. Hona vertritt hierbei seine Ansicht, denn R. Hona sagte: Wenn jemand eine Sünde begangen und sie wiederholt hat, so ist sie ihm erlaubt. – ‘Erlaubt’, wie kommst du darauf!? – Sage vielmehr: Sie erscheint ihm erlaubt.

18R. Levi sagte: In den ersten drei Tagen komme es dem Leidtragenden vor, als läge ein Schwert auf seinen Schultern; von drei bis sieben, als läge es vor ihm in einer Ecke; von da ab, als ziehe es vor ihm auf der Straße vorüber.

19DIE EINER FRAU AUCH SONST NICHT, WEGEN DES ANSTANDES. Die Nehardee͑nser sagten: Dies gilt nur von einer Wöchnerin,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.