Moed Katan — Blatt 2a
1MAN DARF DAS RIESELFELD AM HALBFESTE UND IM SIEBENTJAHRE BEWÄSSERN, SOWOHL AUS EINER ERSTMALIG TÄTIGEN QUELLE ALS AUCH AUS EINER NICHT ERSTMALIG TÄTIGEN QUELLE; MAN DARF ABER NICHT BEGIESSEN MIT REGEN- ODER ZUGBRUNNENWASSER.
2AUCH DARF MAN KEINE KREISFURCHEN UM DIE WEINSTÖCKE MACHEN. R. ELEA͑ZAR B. A͑ZARJA SAGT, MAN DÜRFE AM HALBFESTE UND IM SIEBENTJAHRE KEINEN WASSERGRABEN NEU ERRICHTEN; DIE WEISEN SAGEN, MAN DÜRFE IM SIEBENTJAHRE EINEN WASSERGRABEN NEU ERRICHTEN UND AM HALBFESTE VERFALLENE AUSBESSERN.
3MAN DARF BESCHÄDIGTE WASSER[BEHÄLTER] AUF ÖFFENTLICHEN PLÄTZEN AUSBAGGERN. FERNER DARF MAN WEGE, STADTPLÄTZE UND TAUCHBÄDER AUSBESSERN, ALLE ÖFFENTLICHEN ARBEITEN VERRICHTEN, GRÄBER BEZEICHNEN UND WEGEN DER MISCHFRUCHT STREIFEN.
4GEMARA. Wenn dies schon von einer erstmalig tätigen Quelle gilt, bei der zu berücksichtigen ist, [das Bett] könne zusammenfallen, wozu braucht dies von einer nicht erstmalig tätigen Quelle gelehrt zu werden, bei der das Zusammenfallen nicht zu berücksichtigen ist!? –
5Ich will dir sagen, dies ist nötig; würde er es nur von einer erstmalig tätigen Quelle gelehrt haben, so könnte man glauben, nur aus einer solchen sei es bei einem Rieselfelde erlaubt und bei einem feuchten verboten, weil [das Bett] zusammenfallen kann, aus einer nicht erstmalig tätigen Quelle aber, wo das Zusammenfallen nicht zu berücksichtigen ist, sei es auch bei einem feuchten Felde erlaubt,
6so lehrt er uns, daß sowohl aus einer erstmalig tätigen Quelle als auch aus einer nicht erstmalig tätigen Quelle, dies nur bei einem Rieselfelde erlaubt ist, nicht aber bei einem feuchten. –
7Woher ist es erwiesen, daß šalaḥ ‘dürr’ heißt? – Es heißt: als du erschöpft und müde warst, was wir übersetzen: als du mešalhe und müde warst. –
8Woher ist es erwiesen, daß (bet-ha) baa͑l ‘niederlassen’ heißt? – Es heißt: wie ein Jüngling einer Jungfrau beiwohnt [jiba͑l], was wir übersetzen wie ein Jüngling sich mit einer Jungfrau niederläßt, so werden sich deine Kinder in dir niederlassen. –
9Wer lehrt, es sei nur des Schadens wegen [erlaubt], nicht aber des Gewinnes wegen, und auch wenn des Schadens wegen, sei die mühevolle Arbeit verboten?
10R. Hona erwiderte: Es ist R. Elie͑zer b. Ja͑qob, denn wir haben gelernt: R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagt, man dürfe [am Festtage] das Wasser von einem Baume zum anderen leiten, nur nicht das ganze Feld bewässern. –
11Vielleicht sagt R. Elie͑zer dies, nur des Gewinnes wegen nicht, sagte er dies etwa auch von der mühevollen Arbeit des Schadens!?
12Vielmehr, erwiderte R. Papa, es ist R. Jehuda, denn es wird gelehrt: Man darf aus einer erstmalig tätigen Quelle sogar ein feuchtes Feld bewässern – so R. Meír: R. Jehuda sagt, man dürfe nur das Rieselfeld bewässern, das verdorben worden ist. R. Elea͑zar b. A͑zarja sagt, nicht so und nicht so. Noch mehr sagte R. Jehuda: Man darf am Halbfeste keinen Wassergraben leiten und seinen Garten oder sein zerstörtes [Feld] bewässern.
13Was heißt ‘zerstört’: wollte man sagen, wirklich zerstört, wozu bewässert man es!? Vielmehr ist mit Abajje zu erklären, wenn seine bisherige Quelle zerstört worden ist, und es jetzt eine andere hat.
14R. Elea͑zar b. A͑zarja sagt, nicht so und nicht so, einerlei, ob dessen [bisherige] Quelle zerstört worden ist oder nicht, aus einer erstmalig tätigen Quelle ist es verboten. –
15Wieso, vielleicht sagt R. Jehuda, bei einem Rieselfelde wohl und bei einem feuchten nicht, nur von einer erstmalig tätigen Quelle,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.