Moed Katan — Blatt 4a

1für das Siebentjahr und auf die Ernte des Siebentjahres im Nachsiebentjahre.

2R. Jišma͑él sagte: Wie das Pflügen Freigestelltes ist, so auch das Ernten, wenn es Freigestelltes ist, ausgenommen das Ernten der Erstlingsgarbe, das Gebot ist. Vielmehr, erklärte

3R. Naḥman b. Jiçḥaq, die überlieferte Halakha [lehrt], daß es bei jungen [Setzlingen] erlaubt ist, und die Schriftverse [deuten], daß es bei alten verboten ist. –

4Wenn die überlieferte Halakha es bei jungen erlaubt, so ist es ja selbstverständlich, daß es bei alten verboten ist!? –

5Vielmehr, die überlieferte Halakha ist nach R. Jišma͑él, und die Schriftverse sind nach R. A͑qiba nötig.

6R. Joḥanan erwiderte: R. Gamliél und sein Gerichtskollegium stützen sich bei ihrer Aufhebung auf die Tora. –

7Wieso? – Dies ist durch [das Wort] Ruhe zu folgern, das auch beim gewöhnlichen Šabbath gebraucht wird: wie bei diesem die Arbeit nur an diesem selbst verboten ist, vor- und nachher aber erlaubt, ebenso ist sie auch [beim Siebentjahre] nur an diesem selbst verboten, vor und nachher aber erlaubt.

8R. Aši wandte ein: Wieso kann, nach dem dies eine überlieferte Halakha ist, die Wortanalogie eine überlieferte Halakha aufheben, und wieso kann, nach dem dies ein Verbot der Schrift ist, die Wortanalogie ein Verbot der Schrift aufheben!?

9Vielmehr, erklärte R. Aši, R. Gamliél und sein Gerichtskollegium sind der Ansicht R. Jišma͑éls, welcher sagt, dies sei eine überlieferte Halakha, und die überlieferte Halakha hat gleich dem Wassergießen Geltung nur zur Zeit, wenn der Tempel besteht, nicht aber, wenn der Tempel nicht besteht.

10ABER NICHT MIT REGEN- ODER ZUGBRUNNENWASSER. Allerdings ist [die Bewässerung] mit Zugbrunnenwasser mühevoll, welche Mühe gibt es aber bei Regenwasser!?

11R. Ilea͑ erwiderte im Namen R. Joḥanans: Beim Regenwasser ist das Zugbrunnenwasser berücksichtigt worden. R. Aši erwiderte: Aus dem Regenwasser selbst kann Zugbrunnenwasser werden.

12Sie streiten über [eine Lehre] R. Zeras, denn R. Zera sagte im Namen des Rabba b. Jirmeja im Namen Šemuéls: Aus Teichen, die Zufluß aus Wassersammlungen haben, darf man am Halbfeste bewässern.

13Einer hält von der Lehre R. Zeras, und einer hält nicht von der Lehre R. Zeras.

14Der Text. R. Zera sagte im Namen des Rabba b. Jirmeja, im Namen Šemuéls: Aus Teichen, die Zufluß aus Wassersammlungen haben, darf man am Halbfeste bewässern.

15R. Jirmeja wandte gegen R. Zera ein: Nicht aber mit Regen- oder Zugbrunnenwasser!? Dieser erwiderte: Jirmeja, mein Sohn, die Wassersammlungen in Babylonien gleichen Gewässern, die nicht versiegen.

16Die Rabbanan lehrten: Aus Lachen und Pfützen, die am Vorabend des Festes mit Wasser gefüllt worden sind, darf man am Halbfeste nicht bewässern; wenn aber zwischen diesen ein Wasserarm sich hinzieht, so ist es erlaubt.

17R. Papa sagte: Dies nur, wenn der größere Teil dieses Feldes aus diesem Wasserarm bewässert wird. R. Aši sagte: Auch wenn der größere Teil dieses Feldes [aus diesem] nicht bewässert wird, denn da es nach und nach doch bewässert wird, sagt man sich: wird es nicht in einem Tage bewässert, so wird es in zwei oder drei Tagen.

18Die Rabbanan lehrten: Wenn aus einem Rieselfelde Wasser in eine Lache abfließt, so darf man aus dieser ein anderes Rieselfeld bewässern. – Das Wasser versiegt ja!?

19R. Jirmeja erwiderte: Einstweilen tropft es noch. Abajje sagte: Dies nur, solange die erste Quelle nicht versiegt ist.

20Es wird gelehrt: R. Šimo͑n b. Menasja sagte: Wenn von zwei Beeten das eine höher und das andere tiefer liegt, so darf man nicht vom unteren schöpfen und das obere bewässern. Noch mehr verschärfte es R. Elea͑zar b. Šimo͑n: Selbst wenn von einem Beete die eine Hälfte tiefer und die andere höher ist, darf man nicht aus der tieferen Stelle schöpfen und die höhere Stelle bewässern.

21Die Rabbanan lehrten: Man darf für Kräuter schöpfen,um sie zu essen, nicht aber, damit sie besser wachsen.

22Rabina und Rabba Tospaáh gingen am Halbfeste auf einem Wege und sahen einen Mann Eimer Wasser schöpfen. Da sprach Rabba Tospaáh zu Rabina: Möge der Meister ihn in den Bann tun. Dieser erwiderte: Es wird gelehrt, man dürfe Wasser für Kräuter schöpfen, um sie zu essen. Jener entgegnete: Du glaubst wohl, ‘schöpfen’ heiße ‘Wasser schöpfen’,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.