Moed Katan — Blatt 4b

1‘schöpfen’ heißt ‘herausziehen’ wie gelehrt wird: Wenn jemand Weinreben ausbeert, so beere er auch die der Armen aus, wie er seine ausbeert – so R. Jehuda; R. Meír sagt, wohl dürfe er dies bei seinen, nicht aber bei denen der Armen.

2Dieser erwiderte: Es wird ja aber gelehrt, man dürfe Wasser für Kräuter schöpfen, um sie zu essen!? Jener entgegnete: Ist dies gelehrt worden, so ist es gelehrt worden.

3MAN DARF KEINE KREISFURCHEN UM DIE WEINSTÖCKE MACHEN. Was sind U͑gjoth? R. Jehuda erwiderte: Kreisfurchen. Ebenso wird auch gelehrt: U͑gjoth sind die Furchen um die Wurzeln der Olivenbäume und Weinstöcke. –

4Dem ist ja aber nicht so, R. Jehuda erlaubte ja den Leuten von Barçita Furchen auf ihren Weinbergen zu machen!? – Das ist kein Einwand, dies bei neuen, jenes bei alten.

5R. ELEA͑ZAR B. A͑ZARJA SAGT, MAN DÜRFE KEINEN WASSERGRABEN ERRICHTEN. Allerdings nicht am Halbfeste, wegen der Mühe, weshalb aber nicht im Siebentjahre? –

6Hierüber streiten R. Zera und R. Abba b. Mamal; einer sagt, weil dies den Anschein des Behackens hat, und einer sagt, weil man die Ufer zum Säen brauchbar macht. –

7Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? – Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen, wenn gleich darauf Wasser kommt; nach demjenigen, welcher sagt, man mache die Ufer zum Säen brauchbar, ist dies zu berücksichtigen, und nach demjenigen, welcher sagt, es habe den Anschein des Behackens, ist nichts zu berücksichtigen. –

8Aber auch nach demjenigen, welcher sagt, weil es den Anschein des Behackens hat, sollte doch berücksichtigt werden, man macht die Ufer zum Säen brauchbar!? – Vielmehr einen Unterschied gibt es zwischen ihnen, wenn man [den Schutt] herausnimmt und weit fortwirft; nach demjenigen, welcher sagt, weil man die Ufer zum Besäen brauchbar macht, ist nichts zu berücksichtigen, und nach demjenigen, welcher sagt, weil es den Anschein des Behackens hat, ist dies zu berücksichtigen. –

9Aber auch nach demjenigen, welcher sagt, weil man die Ufer zum Besäen brauchbar macht, sollte doch berücksichtigt werden, es hat den Anschein des Behackens!? – Auch beim Behacken läßt man [den Schutt] daneben liegen.

10Amemar lehrte [ausdrücklich]: weil es den Anschein des Behackens hat, und wies auf einen Widerspruch hin, in dem R. Elea͑zar b. A͑zarja sich befindet: kann R. Elea͑zar b. A͑zarja denn gesagt haben, daß es, wo es den Anschein des Behackens hat, verboten sei,

11dem widersprechend wird ja gelehrt: Man darf [im Siebentjahre] den Dung in einem Haufen sammeln; R. Meír verbietet dies, es sei denn, daß man ihn drei Handbreiten tiefer oder drei Handbreiten höher legt. Hat man nur wenig, so füge man nach und nach hinzu;

12R. Elea͑zar b. A͑zarja verbietet dies, es sei denn, daß man ihn drei Handbreiten tiefer oder drei Handbreiten höher legt, oder daß man ihn auf einen Felsen legt.

13R. Zera und R. Abba b. Mamal [erklärten es]; einer erklärte, wenn die Vertiefung [bereits vorhanden] war, und einer erklärte, der Dung beweise es.

14UND AM HALBFESTE VERFALLENE AUSBESSERN. Was heißt ‘verfallene’? R. Abba erwiderte: Wenn die Tiefe bis auf eine Handbreite reduziert wurde, so darf man sie wieder auf sechs herstellen.

15Selbstverständlich ist es von einer halben Handbreite auf drei [verboten], denn da in einem solchen kein Wasser fließt, so ist es nichts, und ebenso von zwei auf zwölf, weil dies sehr mühevoll ist.

16Wie ist es aber von zwei auf sieben: da tieft man fünf aus und hierbei tieft man fünf aus, oder aber [ist es verboten], weil die Handbreite darüber eine unnötige Mühe ist? – Dies bleibt unentschieden.

17Abajje erlaubte den Leuten von Bar Hamdakh einen Fluß von Gezweigen zu reinigen. R. Jirmeja erlaubte den Leuten von Sekutha einen verstopften Fluß auszubaggern. R. Aši erlaubte den Leuten von Matha Meḥasja im Flusse Burniç [eine Sandbank] zu durchstechen, indem er sagte, da das Publikum aus diesem trinkt, so erfolgt es für die Öffentlichkeit, und wir haben gelernt, man dürfe alle öffentlichen Arbeiten verrichten.

18MAN DARF DIE BESCHÄDIGTEN

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.