Moed Katan — Blatt 5a
1WASSER[BEHÄLTER] AUF ÖFFENTLICHEN PLÄTZEN AUSBESSERN &C. Nur ausbaggern, nicht aber [tiefer] graben.
2R. Ja͑qob sagte im Namen R. Joḥanans: Dies lehrten sie nur [von dem Falle], wenn das Publikum sie nicht braucht, wenn aber das Publikum sie braucht, darf man auch [tiefer] graben. –
3Ist es denn erlaubt, wenn das Publikum sie braucht, es wird ja gelehrt: Man darf private Brunnen, Gruben und Höhlen ausbaggern, und um so mehr öffentliche; man darf aber nicht öffentliche Brunnen, Gruben und Höhlen [tiefer] graben, und um so weniger private. Doch wohl, wenn das Publikum sie braucht!? –
4Nein, wenn das Publikum sie nicht braucht. –
5Dementsprechend auch private, wenn man sie nicht braucht; ist denn das Ausbaggern dann erlaubt!? Es wird nämlich gelehrt: Man darf in privaten Brunnen, Gruben und Höhlen Wasser ansammeln, man darf sie aber nicht ausbaggern, auch nicht die Spalten glätten; öffentliche darf man ausbaggern, auch die Spalten glätten. –
6Wenn etwa private in dem Falle, wenn man sie braucht, dann dementsprechend auch öffentliche, wenn das Publikum sie braucht; ist denn das [tiefere] Graben dann verboten!? Es wird nämlich gelehrt: Man darf in privaten Brunnen, Gruben und Höhlen Wasser ansammeln, auch darf man sie ausbaggern, nicht aber darf man die Spalten glätten, auch nicht Schutt in diese tun oder sie mit Kalk ausschmieren; öffentliche darf man [tiefer] graben und mit Kalk ausschmieren!? –
7Dem widerspricht ja die erste [Lehre]!? – Erkläre sie wie folgt: Man darf private Brunnen ausbaggern, wenn man sie braucht, und um so mehr öffentliche, wenn das Publikum sie braucht, denn dann ist sogar das [tiefere] Graben erlaubt;
8man darf aber keine öffentlichen Brunnen, Gruben und Höhlen [tiefer] graben, wenn das Publikum sie nicht braucht, und um so weniger private, wenn man sie nicht braucht, denn dann ist sogar das Ausbaggern verboten.
9R. Aši sprach: Dies ist auch aus unserer Mišna zu entnehmen. Wir haben gelernt, man dürfe alle öffentlichen Arbeiten verrichten; was schließt das ‘alle’ ein? Doch wohl das [tiefere] Graben. –
10Nein, dies schließt das ein, was im folgenden gelehrt wird: Man darf hinausgehen, die Wege entdornen, die Plätze und die Straßen ausbessern und die Tauchbäder nachmessen; hat ein Tauchbad keine vierzig Seá [Wasser], so leite man vierzig Seá hinein.
11Woher, daß, wenn sie dies alles nicht getan haben, die Schrift ihnen alles Blut, das dadurch vergossen wird, anrechnet, als hätten sie es vergossen? Es heißt: und du so mit Blutschuld beladen werdest. –
12Auch dies wird ja ausdrücklich gelehrt: Ferner darf man Wege, Stadtplätze und Tauchbäder ausbessern und alle öffentlichen Arbeiten verrichten. Was schließt dies ein? Dies schließt wohl das [tiefere] Graben ein. Schließe hieraus.
13GRÄBER BEZEICHNEN. R. Šimo͑n b. Pazi sagte: Wo befindet sich in der Tora eine Andeutung für die Bezeichnung der Gräber? Es heißt: und wenn einer ein Menschengebein erblickt, so soll er ein Mal daneben errichten.
14Rabina sprach zu R. Aši: Wer sagte dies, bevor Jeḥezqel kam? – Wie willst du nach deiner Auffassung das erklären, was R. Ḥisda gesagt hat, daß wir dies nämlich nicht aus der Tora Mošes lernen, sondern aus den Worten Jeḥezqels, des Sohnes Buzis: kein Fremdling, der unbeschnittenen Herzens und unbeschnittenen Fleisches ist, soll in mein Heiligtum eintreten;
15wer sagte dies bevor Jeḥezqel kam? Vielmehr war es eine überlieferte Lehre, und Jeḥezqel kam und brachte es zu Schrift, ebenso war es auch hierbei eine überlieferte Lehre, und Jeḥezqel kam und brachte es zu Schrift.
16R. Abahu sagte: Hieraus: unrein, unrein, soll er rufen; die Unreinheit muß ihm zurufen und sprechen: Entferne dich. Ebenso sagte auch R. U͑ziél, Sohnessohn R. U͑ziél des Großen: die Unreinheit muß ihm zurufen und sprechen: Entferne dich. –
17Deutet dies denn hierauf, dies deutet ja auf das folgende!? Es wird nämlich gelehrt: Unrein, unrein, soll er rufen; er muß sein Leid öffentlich kund tun, damit das Publikum für ihn bete!? –
18Es könnte ja heißen: unrein soll er rufen, wenn es aber heißt: unrein, unrein, so ist hieraus beides zu entnehmen.
19Abajje sagte: Hieraus: du sollst dem Blinden kein Hindernis in den Weg legen. R. Papa sagte: Hieraus: und so sagt er denn: Macht Bahn, macht Bahn, richtet her den Weg.
20R. Ḥenana sagte: Hieraus: räumt meinem Volke jeden Anstoß aus dem Wege. R. Jehošua͑ sagte: Hieraus: und weise ihnen den Weg, den sie wandeln sollen.
21Mar Zuṭra sagte: Hieraus: ihr sollt die Kinder Jisraél verwarnen inbetreff ihrer Unreinheit. R. Aši sagte: Hieraus: beobachtet meine Satzungen: füget eine Satzung zur Satzung hinzu.
22Rabina sagte: [Hieraus:] wer seinen Weg richtet, den werde ich das Heil Gottes sehen lassen.
23R. Jehošua͑ b. Levi sagte: Wer seine Wege schätzt, dem ist es beschieden, das Heil Gottes zu sehen, denn es heißt: wer seinen Weg richtet, und man lese nicht vesam [richtet], sondern vešam [schätzt]; den will ich das Heil Gottes sehen lassen.
24R. Jannaj hatte einen Schüler, der jeden Tag Einwürfe gegen ihn zu machen pflegte, am Festšabbath aber machte er keine.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.