Moed Katan — Blatt 7b
1nur über einen zweitmalig abgeschlossenen; einer ist der Ansicht, es hängt ja vom Priester ab: ist er rein, so sage er ihm, daß er rein sei, und ist er unrein, so schweige er, und einer ist der Ansicht: die Schrift sagt ja: wiefern sie für rein oder unrein zu erklären sind.
2Der Meister sagte: Rabbi sagte: Die Ansicht R. Joses leuchtet ein bei einem effektiv Unreinen, und die Ansicht R. Meírs bei einem abgeschlossenen. Es wird ja aber entgegengesetzt gelehrt!? –
3Tannaím [streiten] über die Ansicht Rabbis; einer ist der Ansicht, die Gesellschaft der Mitmenschen sei ihm lieber,
4und einer ist der Ansicht, die Gesellschaft seiner Frausei ihm lieber. –
5Demnach ist dem absolut Unreinen der Beischlaf erlaubt!? – Freilich. Es wird nämlich gelehrt: Er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben, er darf den Beischlaf nicht ausüben, denn unter Zelt ist nur seine Frau zu verstehen, wie es heißt: geh, sage ihnen: Kehrt nach euren Zelten zurück. R. Jehuda sagt: Sieben Tage soll man ihm zählen, nur während der Zähltage, nicht aber während der Tage seiner absoluten Unreinheit.
6R. Jose b. Jehuda sagte: Wenn dies von den sieben Zähltagen gilt, um wieviel mehr von den Tagen seiner absoluten Unreinheit.
7R. Ḥija sagte: Ich sprach vor Rabbi: Meister, du hast uns ja gelehrt, daß U͑zijahu den Jotham nur während seiner absoluten Unreinheit gezeugt hat. Dieser erwiderte: Ich sagte dies auch. –
8Worin besteht ihr Streit? – R. Jose b. Jehuda ist der Ansicht, der Allbarmherzige hat dies von den Zähltagen gesagt, und um so eher gilt dies von den Tagen der absoluten Unreinheit, und jener ist der Ansicht, wovon er dies gesagt hat, gilt dies, und wovon er dies nicht gesagt hat, gilt dies nicht. –
9Demnach hängt dies vom Belieben des Priesters ab!? – Freilich. Es wird nämlich gelehrt: Und am Tage, da es an ihm gesehen wird, an manchem Tage hast du es zu sehen, und an manchem Tage hast du es nicht zu sehen.
10Hieraus folgerten sie, daß, wenn an einem Bräutigam ein Aussatzmal sich zeigt, man ihm sieben Tage der Gasterei gewähre, ob an ihm selbst, an seinem Hause oder seinem Gewände. Ebenso gewähre man einem am Feste die sieben Festtage – so R. Jehuda.
11Rabbi sagte: Dies ist gar nicht nötig; es heißt: so befehle der Priester, das Haus auszuräumen, und wenn man ihm zum Freigestellten Zeit gewährt, um wieviel mehr zu einer gottgefälligen Handlung. –
12Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? Abajje erwiderte: Der Unterschied zwischen ihnen besteht nur in der Folgerung. Raba erwiderte: Ein Unterschied zwischen ihnen besteht beim Freigestellten. –
13Und R. Jehuda!? – Hiervon ist nichts zu entnehmen, da dies ein Novum ist:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.