Moed Katan — Blatt 8a
1sonst sind Holz und Steine nicht verunreinigungsfähig, diese aber sind verunreinigungsfähig. –
2Und Rabbi!? – Er kann erwidern: [beide Schriftverse] sind nötig. Würde der Allbarmherzige nur geschrieben haben: und am Tage, da es an ihm gesehen wird, so könnte man glauben, nur zu einer gottgefälligen Handlung, nicht aber zu Freigestelltem, daher schrieb der Allbarmherzige auch: so befehle der Priester.
3Und würde der Allbarmherzige nur geschrieben haben: so befehle der Priester, so könnte man glauben, nur [beim Hausaussatz], wo die Unreinheit nicht an seinem Körper haftet, nicht aber bei der an seinem Körper haftenden Unreinheit, so lehrt er uns.
4Der Meister sagte: An manchem Tage hast du es zu sehen, und an manchem Tage hast du es nicht zu sehen.
5Wieso geht dies hieraus hervor? Abajje erwiderte: Die Schrift könnte ja sagen am Tage, wenn es aber und am Tage heißt, so schließe hieraus, daß du es an manchem Tage zu sehen hast und an manchem Tage nicht zu sehen hast.
6Raba erwiderte: Das Schriftwort ist überhaupt überflüssig; die Schrift könnte ja sagen: und wenn es gesehen wird, wenn es aber heißt: und am Tage, so schließe hieraus, daß du es an manchem Tage zu sehen hast, und an manchem Tage nicht zu sehen hast. –
7Und Abajje!? – Dies deutet darauf, daß es nur am Tage und nicht nachts erfolge. –
8Woher entnimmt Raba, daß es nur am Tage und nicht nachts erfolge? – Er folgert es aus [dem Verse] : wohin die Augen des Priesters blicken. – Und Abajje!? – Dies schließt den auf einem Auge Blinden aus. –
9Aber auch nach Raba ist es ja hierfür zu verwenden!? – Dem ist auch so. –
10Woher entnimmt er nun, daß es nur am Tage und nicht nachts erfolge!? – Aus [dem Schriftverse:] etwas wie Aussatz erscheint mir an meinem Hause, mir, nicht aber vor meiner Beleuchtung. –
11Und Abajje!? – Wenn nur hieraus, so könnte man glauben, nur bei einer Unreinheit, die nicht an seinem Körper haftet, bei einer Unreinheit aber, die an seinem Körper haftet, auch vor seiner Beleuchtung, so lehrt er uns.
12FERNER SAGTE R. MEÍR, MAN DÜRFE DIE GEBEINE SEINES VATERS UND SEINER MUTTER ZUSAMMENLESEN, WEIL DIES FÜR IHN EINE FREUDE IST;
13R. JOSE SAGT, DIES [ERWECKE] IN IHM TRAUER.
14DREISSIG TAGE VOR DEM FESTE DARF MAN ÜBER SEINEN VERSTORBENEN KEINE KLAGE UND KEINE TRAUER VERANSTALTEN.
15GEMARA. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wer die Gebeine seines Vaters und seiner Mutter zusammenliest, trauere über sie den ganzen Tag, und abends trauere er nicht mehr. Hierzu sagte R. Hisda: Selbst wenn sie in einem Laken eingehüllt sind!?
16Abajje erwiderte: Lies vielmehr: weil man durch das Fest in freudiger Stimmung ist.
17KEINE KLAGE VERANSTALTEN. Was ist dies für eine Klage? Rabh erwiderte: Wenn im Westen der Trauerredner zurückkommt, ruft er: Weine mit ihm jeder, der betrübten Herzens ist.
18DREISSIG TAGE VOR DEM FESTE. Weshalb dreißig Tage?
19R. Kahana erwiderte im Namen R. Jehudas im Namen Rabhs: Einst hatte jemand Geld für die Wallfahrt reserviert, und als ein Trauerredner an die Tür herankam, nahm seine Frau das Geld und gab es ihm, sodaß jener nicht zur Wallfahrt ziehen konnte. Um diese Zeit bestimmten sie, daß man dreißig Tage vor dem Feste keine Klage und keine Trauer veranstalte.
20Šemuél erklärte:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.