Nasir — Blatt 12b
1Er meinte es vielmehr wie folgt: wenn ich einen finde, der Nazir ist, so schere ich mich für ihn; ebenso ist dies hierbei zu verstehen: wenn du eine findest, die geschieden ist, so traue sie für mich an!? –
2Ich will dir sagen: man kann jemand mit einer Handlung beauftragen, die man selbst sofort ausführen kann, nicht aber kann man jemand mit einer Handlung beauftragen, die man selbst nicht sofort ausführenkann. –
3Etwa nicht, komm und höre: Man könnte glauben, daß, wenn jemand zum Pflegergesagt hat: hebe alle Gelübde meiner Frau auf, die sie von jetzt ab bis ich von jenem Orte komme tut, und dieser sie aufgehoben hat, sie aufgehoben seien, so heißt es:ihr Mann bestätige es und ihr Mann hebe es auf – so R. Jošija. R. Jonathan sagt, wir finden überall, daß ein Vertreter eines Menschen ihm selbst gleiche.
4Nur aus dem Grunde, weil der Allbarmherzige sagt: ihr Mann bestätige es und ihr Mann hebe es auf, sonst aber könnte der Pfleger sie aufheben. Vom [Ehemanne] selbst aber wird gelehrt: wenn jemand zu seiner Frau spricht: alle Gelübde, die du von jetzt ab bis ich von jenem Orte zurückkomme tust, sollen gültig sein, so sind seine Worte nichtig; wenn aber: sollen aufgehoben sein, so sind sie, wie R. Elie͑zer sagt, aufgehoben, und wie die Weisen sagen, nicht aufgehoben.
5Erglaubte, R. Jošija lehre es nach den Rabbanan, welche sagen, [der Ehemann] könne sie nicht aufheben, und wenn der Allbarmherzige nicht gesagt hätte: ihr Mann bestätige es und ihr Mann hebe es auf, könnte der Vormund sie wohl aufheben!? –
6Vielleicht nach R. Elie͑zer, welcher sagt, [der Ehemann] könne sie wohl aufheben. – Wozu braucht er demnach einen Pfleger, er kann sie ja selber aufheben!? – Er befürchtet, er könnte es aus Vergeßlichkeit, Ärger oder Zerstreutheit [unterlassen].
7WENN JEMAND SAGT: ICH NEHME AUF MICH DIE HÄLFTE DER HAARSCHUR FÜR EINEN NAZIR, UND EIN ANDERER DIES HÖRT UND SAGT: AUCH ICH, ICH NEHME AUF MICH DIE HÄLFTE DER HAARSCHUR FÜR EINEN NAZIR, SO HAT DER EINE DIE GANZE HAARSCHURFÜR EINEN NAZIR ZU LEISTEN UND DER ANDERE DIE GANZE HAARSGHUR FÜR EINEN NAZIR ZU LEISTEN – SO R. MEÍR. DIE WEISEN SAGEN, DER EINE HAT DIE HÄLFTE DER HAARSCHUR FÜR EINEN NAZIR ZU LEISTEN UND DER ANDERE HAT DIE HÄLFTE DER HAARSCHUR FÜR EINEN NAZIR ZU LEISTEN.
8GEMARA. Raba sagte: Alle stimmen überein, daß, wenn er gesagt hat, er nehme auf sich die Hälfte der Naziropfer, er nur die Hälfte der Naziropfer darzubringen habe, und wenn: die Opfer eines halben Nazirates, er die vollständigen Opfer darzubringen habe, denn es gibt kein Nazirat zur Hälfte,
9und sie streiten nur über die in der Mišna genannte Fassung. R. Meír ist der Ansicht, sobald er gesagt hat: ich nehme auf mich, sei er zu den vollständigen Naziratopfern verpflichtet worden, und wenn er später sagt: die Hälfte eines Nazirates, sei dies belanglos, die Rabbanan aber sind der Ansicht, dies sei ein Gelübde mit einer Tür.
10WENN JEMAND GESAGT HAT:] ICH WILL NAZIR SEIN, WENN ICH EINEN SOHN BEKOMME, UND IHM EIN SOHN GEBOREN WIRD, SO IST ER NAZIR; WENN EINE TOCHTER, EIN GESCHLECHTSLOSER ODER EIN ZWITTER, SO IST ER KEIN NAZIR. WENN ER ABER GESAGT HAT: WENN ICH EIN KIND BEKOMME, SO IST ER NAZIR, AUCH WENN IHM EINE TOCHTER, EIN GESCHLECHTSLOSER ODER EIN ZWITTER GEBOREN WIRD.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.