Nasir — Blatt 29a
1im Namen des Reš Laqiš: Um ihn in das Gesetz einzuüben. – Demnach sollte dies auch von einer Frau gelten!? – Er ist der Ansicht, nur ein Mann müsse seinen Sohn in das Gesetz einüben, nicht aber braucht eine Frau ihren Sohn [in das Gesetz] einzuüben. –
2Erklärlich ist es nach R. Joḥanan, welcher sagt, dies sei eine Halakha beim Nazir, daß dies nur von einem Sohne gilt, nicht aber von einer Tochter, nach Reš Laqiš aber sollte dies doch auch von einer Tochter gelten!? – Er ist der Ansicht, nur einen Sohn müsse man [in das Gesetz] einüben, nicht aber braucht man eine Tochter [in das Gesetz] einzuüben. –
3Erklärlich ist es nach R. Joḥanan, welcher sagt, dies sei eine Halakha beim Nazir, daß dies nur vom Nazirate gilt, nicht aber von anderen Gelübden, nach Reš Laqiš aber sollte diesauch von anderen Gelübden gelten!? –
4Dies ist selbstverständlich; selbstverständlich gilt dies von Gelübden, wobei Verkümmerung nichtzu berücksichtigen ist, aber dies gilt auch vom Nazirate, wobei Verkümmerung zu berücksichtigen ist, da er ihn [in das Gesetz] einüben muß. –
5Erklärlich ist es nach R. Joḥanan, welcher sagt, dies sei eine Halakha beim Nazir, daß er selbst und die Verwandten widersprechen können,
6wieso aber sind nach R. Jose b. R. Ḥanina im Namen des Reš Laqiš die Verwandten zu sagen berechtigt, daß er ihn nicht in das Gesetz einübe!? – Er ist der Ansicht, mit einer entwürdigendenEinübung sei er nicht einverstanden. –
7Erklärlich ist es nach R. Joḥanan, welcher sagt, dies sei eine Halakha beim Nazir, daß er sich scheren und dabei den Kopf rundschneidendarf,
8wieso aber darf er nach R. Jose b. R. Ḥanina im Namen des Reš Laqiš, welcher sagt, um ihn in das Gesetz einzuüben, den Kopf rundschneiden!? –
9Er ist der Ansicht, das Rundschneiden des ganzen Kopfessei nur rabbanitisch [verboten] und die Einübung rabbanitisch geboten, und die rabbanitisch gebotene Einübung verdrängt das rabbanitisch verbotene Rundschneiden. –
10Erklärlich ist es nach R. Joḥanan, welcher sagt, dies sei eine Halakha beim Nazir, daß er sich schere und das Opfer bringe,
11nach R. Jose b. R. Ḥanina im Namen des Reš Laqiš aber, welcher sagt, um ihn in das Gesetz einzuüben, bringt er ja Profanesin den Tempelhof!? – Er ist der Ansicht, Profanes im Tempelhof sei kein [Verbot] der Tora. –
12Erklärlich ist es nach R. Joḥanan, welcher sagt, dies sei eine Halakha beim Nazir, daß, wenn er unrein wird, er das Geflügelopfer bringe und es dem Priester durch Kopfabkneifen zum Essen erlaubt ist,
13nach R. Jose b. R. Ḥanina im Namen des Reš Laqiš aber ißt er ja Aas!? –
14R. Jose b. R. Ḥanina ist der Ansicht, das Geflügel benötige nach der Tora nicht des Schlachtens, auch ist das Profane im Tempelhofe kein [Verbot] der Tora. –
15Ist denn R. Jose dieser Ansicht, es wird ja gelehrt: R. Jose b. R. Ḥanina sagte: Woher, daß das wegen eines Zweifelsdargebrachte Geflügelsündopfer nicht gegessen werden darf? Es heißt:und der den Fluß hat, Mann oder Frau; er vergleicht die Frau mit dem Manne, wie der Mann ein Opfer bringt wegen einer entschieden [begangenen Sünde], ebenso bringe auch die Frau ein Opfer wegen eines entschiedenen Falles, und wie der Mann es wegen einer zweifelhaft [begangenen Sünde] bringt, ebenso bringe auch die Frau es wegen eines Zweifels;
16und wie der Mann wegen eines Zweifels [das Opfer] von derselben Art wie wegen der entschiedenen [Sünde] bringt, ebenso bringe auch die Frau wegen eines Zweifels [das Opfer] von derselben Artwie wegen eines entschiedenen Falles. Man könnte glauben, wie der Mann ein Opfer bringt und es gegessen wird, auch die Frau ein Opfer bringe und es gegessenwerde, so ist zu erwidern:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.