Nasir — Blatt 36b

1weil das Erlaubte mit dem Verbotenen vereinigtwird!? Dieser erwiderte: Unter Olive ist zu verstehen, wenn er ein Perasißt, und darin eine Oliveenthalten ist. –

2Ist denn [die Norm vom] Essen eines Perasaus der Tora!? Dieser erwiderte: Freilich. – Wieso streiten demnach die Rabbanan gegen R. Elie͑zer über den babylonischen Quarkbrei!? –

3Laß vielmehr den babylonischen Quarkbrei, von dem man während der Dauer des Essens eines Peras keine Olive ißt. Wenn man ihn allein schlürft, so ist dies gegenüber dem Brauche aller anderen Menschen bedeutungslos, und wenn man ihn [auf Brot] streicht, so ißt man davon während der Dauer des Essens eines Peras keine Olive.

4Er wandte ferner gegen ihn ein: Wenn vor zwei Gewürzmörsern, einer Hebe und einer Profanes enthaltend, zwei Töpfe, einer Hebe und einer Profanes enthaltend, sich befinden und [Gewürze] aus jenen in diese gekommen sind, so sind beide erlaubt, denn man nehme an, das Profane sei in das Profane und die Hebe in die Hebe gekommen.

5Wieso nehme man dies an, wenn du sagst, [die Norm von] einer Olive während der Dauer des Essens eines Peras sei aus der Tora!? –

6Wieso nehme man dies an, auch wenn du sagst, das Erlaubte werde mit dem Verbotenen vereinigt!? Laß vielmehr die Hebe vom Gewürz, die nur rabbanitisch [zu entrichten] ist.

7Er wandte ferner gegen ihn ein: Wenn vor zwei Körben, einer Hebe und einer Profanes enthaltend, zwei Seá [Früchte] sich befinden, eine Profanes und eine Hebe enthaltend, und jene in diese gekommen sind, so sind beide erlaubt, denn man nehme an, das Profane sei in das Profane und die Hebe in die Hebe gekommen.

8Wieso nehme man dies an, wenn du sagst, eine Olive während der Dauer des Essens eines Peras sei [nach der Tora] verboten!?

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.