Nasir — Blatt 37b
1Vielmehr, er folgert dies von der Reinigung nichtjüdischer [Gefäße], von denen der Allbarmherzige sagt :alles, was in Feuerkommt; hierbei handelt es sich ja nur um den Geschmack, und sie sind verboten, ebenso auch sonst. –
2Sollten die Rabbanan es ebenfalls von der Reinigung nichtjüdischer [Gefäße] folgern!? Dieser erwiderte: Dieses ist ein Novum; in der ganzen Tora ist die verschlechternde Geschmacksübertragungerlaubt,
3bei der Reinigung nichtjüdischer [Gefäße]aber verboten.
4Und R. A͑qiba, dies ist ja ein Novum!? R. Hona b. Ḥija erwiderte: Die Tora hat auch einen am selben Tage benutzten Topf verboten, wobei die Geschmacksübertragung nicht verschlechternd wirkt. –
5Und die Rabbanan!? – Auch bei einem am selben Tage benutzten Topfe ist es nicht möglich, daß es nicht etwas verschlechternd wirkt.
6R. Aḥa, Sohn des R. Ivja, sprach zu R. Aši : Von den Rabbanan sollte man auf R. A͑qiba schließen; die Rabbanan sagen, [das Wort] Aufgeweichtes lehre, daß der Geschmack der Sache seihst gleiche, und hiervonwird auf alle übrigen Verbote der Tora geschlossen, ebenso sollte nach R. A͑qiba, der aus [dem Worte] Aufgeweichtes entnimmt, daß das Erlaubte mit dem Verbotenen vereinigt werde, hiervonauf alle übrigen Verbote der Tora geschlossen werden!?
7Dieser erwiderte: Beim Nazir und beim Sündopfer lehren zwei Schriftverse dasselbe, und wenn zwei Schriftverse dasselbe lehren, so ist von diesen nichts zu folgern. – Beim Nazir, wie wir eben gesagt haben, wo beim Sündopfer? –
8Es wird gelehrt:Alles, was mit dem Fleische in Berührung kommt, ist heilig; man könnte glauben, auch wenn es nichts angezogenhat, so heißt es: mit dem Fleische, nur wenn es vom Fleische angezogen hat.
9Ist heilig, es gleicht diesem: ist [das Fleisch] untauglich, so wird es ebenfalls untauglich, und ist es tauglich, so muß es nach Vorschrift des Strengeren gegessenwerden. –
10Und die Rabbanan!? – Beide sind nötig. Würde der Allbarmherzige es nur beim Sündopfer geschrieben haben, so könnte man glauben, hiervon sei bezüglich des Nazirs nicht zu folgern, weil nicht von den Opfern auf den Nazirzu schließen ist.
11Und würde der Allbarmherzige es nur beim Nazir geschrieben haben, so könnte man glauben, vom Nazir sei nichtszu schließen, weil bei diesem das Verbot streng ist, denn ihm sind sogar Kerne verboten; daher ist von diesem nicht zu folgern. –
12Und R. A͑qiba!? – Er kann dir erwidern: wozu ist beides nötig? Allerdings könnte man, wenn der Allbarmherzige es nur beim Sündopfer geschrieben hätte, es nicht hinsichtlich des Nazirs folgern, weil vom Heiligen nicht auf das Profane zu schließen ist, aber der Allbarmherzige sollte es nur beim Nazir geschrieben haben, und man würde es hinsichtlich des Sündopfers gefolgert haben, denn vom Nazir wird ja auch hinsichtlich aller übrigen Verbote der Tora gefolgert. –
13Und die Rabbanan!? – Sie können dir erwidern: beim Sündopfer wird gelehrt, daß das Erlaubte mit dem Verbotenen vereinigt werde, und vom Geheiligten ist nicht hinsichtlich des Profanen zu folgern;
14und [das Wort] Aufgeweichtes lehrt, daß der Geschmack der Sache gleiche, und hiervon ist auf alle Verbote der Tora zu schließen. –
15Und R. A͑qiba!? – Beide lehren, daß das Erlaubte mit dem Verbotenen vereinigt werde, somit sind es zwei Schriftverse, die dasselbe lehren, und wenn zwei Schriftverse dasselbe lehren, so ist von diesen nichts zu folgern.
16R. Aši sprach zu R. Kahana: Es wird gelehrt: Von allem, was aus dem Weinstocke bereitet wird, dies lehrt, daß die dem Nazir verbotenen [Genußmittel] miteinander vereinigt werden. Wenn nun nach R. A͑qiba das Erlaubte mit dem Verbotenen vereinigt wird, um wieviel mehr das Verbotene mit dem Verbotenen!?
17Dieser erwiderte: Erlaubtes mit Verbotenem nur zusammen, Verbotenes mit Verbotenem auch nacheinander. –
18Wofür verwendet R. Šimo͑n,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.