Nasir — Blatt 38b

1SCHULDIG IST ER NUR DANN, WENN ER EIN OLIVENGROSSES QUANTUM VON DEN TRAUBEN GEGESSEN HAT &C. Der erste Autor vergleicht nicht die dem Nazir [zu essen] verbotenen Dinge mit den zu trinken [verbotenen]. R. A͑qiba aber sagt, da es heißt :frische und getrocknete Trauben soll er nicht essen, so ist, wie beim Essen eine Olive [strafbar ist,] auch hierbei eine Olive [strafbar].

2ER IST SCHULDIG WEGEN DES WEINES ALLEIN &C. Die Rabbanan lehrten: Frische und getrocknete Trauben soll er nicht essen; er ist schuldig wegen des einen allein und wegen des anderen allein. Hiervon ist auf alle anderen in der Tora [dem Nazir] verbotenen Dinge zu folgern : wie es hierbei eine Art und zwei verschiedene Namensind, und er wegen des einen allein und wegen des anderen allein schuldig ist, ebenso ist er bei allem anderen, wo es eine Art und zwei verschiedene Namen sind, wegen des einen allein und wegen des anderen allein schuldig.

3Dies schließt neuen Wein und Trauben ein.

4Rabasagte : Hat er Kerne gegessen, so erhält er zweimalGeißelhiebe; hat er Schlauben gegessen, so erhält er zweimal Geißelhiebe; hat er Kerne und Schlauben gegessen, so erhält er dreimal Geißelhiebe. Abajje sagte, er erhalte nur einmal Geißelhiebe, denn man erhält keine Geißelhiebe wegen des allgemeinVerbotenen.

5R. Papa wandte ein : R. Elie͑zer sagte: Wenn ein Nazir den ganzen Tag Wein getrunken hat, so erhält er nur einmal Geißelhiebe; wenn man ihm aber wiederholt gesagt hat, daß er nicht trinke, und er getrunken hat, so ist er wegen jedes Males besonders schuldig. Wenn er frische und getrocknete Trauben, Kerne und Schlauben gegessen und eine Rebe Trauben ausgepreßt und getrunken hat, so erhält er fünfmal Geißelhiebe. Demnach sollte er sechsmal Geißelhiebe erhalten, einmal auch wegen :von allem, was bereitet wird!? –

6Manches lehrt er und manches läßt er fort. – Was läßt er noch außerdem fort? – Er läßt fort [das Verbot :]er soll sein Wort nicht entweihen. –

7Wenn nur dies, so ist es keine Fortlassung, denn er lehrt nur das, was sich nicht auf andere Dinge bezieht, während das Verbot, sein Wort zu entweihen, sich auch auf Gelübde bezieht.

8Rabina aus Parziqa sprach zu R. Aši: Er läßt ja die sich dazwischen befindliche Massefort!? Vielmehr, erwiderte R. Papa, [die Zahl] fünf wird in dieser

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.