Nasir — Blatt 40b

1daß es für sie keine Armenopfer gibt, während es für den Aussätzigen ein Armenopfergibt!?

2Raba b. Mešaršeja sprach zu Raba: Der Autor sagte zuerst, daß diesvom Aussätzigen nicht zu folgern sei, weil man nicht vom Schwereren auf das Leichtere erschwerend folgern könne, nachher aber sagt er, daß esdurch einen Schluß gefolgert werden sollte, und auch durch einen Schluß ist es nichtzu folgern!?

3Dieser erwiderte: Das einenach den Rabbanan und das andere nach R. Elie͑zer. Wir haben nämlich gelernt: Man istnur dann schuldig, wenn man ihn mit einem Schermesser abgenommen hat. R. Elie͑zer sagt, man sei schuldig, auch wenn man ihn mit einer Zange oder einer Feile abgenommen hat.

4Was ist der Grund der Rabbanan? Es wird gelehrt :Seinen Bart, was lehrtdies? Da es heißt :Den Rand ihres Bartes sollen sie nicht abscheren, so könnte man glauben, dies gelte auch vom Aussätzigen, so heißt es: seinen Bart. –

5Woher, daß mit einem Schermesser? – Es wird gelehrt :Den Rand ihres Bartes sollen sie nicht abscheren; man könnte glauben, er sei schuldig, auch wenn er ihn mit einer Schere abgenommen hat, so heißt es: nicht zerstören.

6Man könnte glauben, er sei schuldig, auch wenn er ihn mit einer Zange oder einer Feile abgenommen hat, so heißt es: den Rand ihres Bartes sollen sie nicht abscheren. Wie ist dies zu erklären? Ein Scheren, wobei eine Zerstörung erfolgt, mit einem Schermesser. –

7Wieso dies, vielleicht übt er das Gebot aus, auch wenn er [den Bart] mit einer Zange oder einer Feile abnimmt, nur lehrt uns [die Schrift] folgendes: er ist nicht schuldig, wenn er es mit einem Schermessertut !? –

8Ich will dir sagen, wenn man sagen wollte, es sei auch mit einer Zange oder einer Feile zulässig, so sollte die Schrift darüber schweigenund man würde gefolgert haben: wenn ein Nazir, der dadurch ein Verbot begeht, schuldigist, um wieviel mehr gilt dieshierbei, wo ein Gebot ausgeübt wird.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.