Nasir — Blatt 42a
1Çiçithfaden aber darfst du dir aus solchem machen.
2Der Meister sagte: Diese alle haben, wenn sie sich nicht mit einem Schermesser geschoren oder zwei Haare zurückgelassen haben, nichts getan. R. Aḥa, Sohn des R. Iqa, sagte: Dies besagt, daß [die Norm], die größere Hälfte gelte als Ganzes, aus der Tora sei. –
3Wieso? – Der Allbarmherzige hebt beim Nazir hervor:am siebenten Tage soll er ihn scheren, demnach muß es nur hierbei vollständig erfolgen, in anderen Fällen aber gleicht der größere Teil dem Ganzen.
4R. Jose b. R. Ḥanina wandte ein: Diessteht ja beim unreinen Nazir geschrieben!? Im Westen lachten sie darüber: merke, daß es beim unreinen Nazir mit einem Schermesser erfolgen müsse, wird ja vom reinen Nazir gefolgert, somit ist auch hinsichtlich des reinen Nazirs vom unreinen zu folgern: wie der unreine Nazir, wenn er zwei Haare zurückgelassen hat, nichts getan hat, ebenso hat auch jener, wenn er zwei Haare zurückgelassen hat, nichts getan.
5Abajje fragte: Wie ist es, wenn ein Nazir sich das Haar geschoren und zwei Haare zurückgelassen, und nachdem sein Kopf [haar] gewachsen ist, er auch diese geschoren hat: gelten sie als Hindernis oder nicht?
6Raba fragte: Wie ist es, wenn ein Nazir sich das Haar geschoren und zwei Haare zurückgelassen hat, und er darauf eines geschoren hat und das andere von selbst ausgefallen ist? R. Aḥa aus Diphte sprach zu Rabina: Raba ist demnach der Fall fraglich, wenn er das Haar einzeln geschorenhat !? –
7Lies vielmehr: und eines von selbst ausgefallen ist und er das andere geschorenhat. Dieser erwiderte: Hierbei gibt es kein Scheren und hierbei gibt es keine [zwei] Haare. – Wenn es hierbei keine [zwei] Haare gibt, so ist ja das Scheren wohl erfolgt!? – Er meint es wie folgt: obgleich keine [zwei] Haare vorhanden sind, so ist das Gebot des Scherens dennoch nicht erfolgt.
8DER NAZIR DARF [DAS HAAR] REIBENUND SCHLICHTEN, NICHT ABER KÄMMEN.
9GEMARA. Der Nazir darf [das Haar] reiben und schlichten, nach R. Šimo͑n, welcher sagt, die unbeabsichtigte [verbotene] Handlung seierlaubt; nicht aber kämmen, nach den Rabbanan;
10der Anfangsatz nach R. Šimo͑n und der Schlußsatz nach den Rabbanan!? Raba erwiderte: Die ganze Lehre ist nach R. Šimo͑n, denn beim Kämmen wird die Entfernung der losen Haare beabsichtigt.
11R. JIŠMA͑ÉL SAGT, ER DÜRFE SICH [DEN KOPF] NICHT MIT TON REIBEN, WEIL DIES DAS HAAR AUSFALLEN MACHT.
12GEMARA. Sie fragten: Heißt es: weil dies das Haar ausfallen macht, oder: wegen des ausfallen machenden? – In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung? –
13Hinsichtlich des [das Haar] nicht ausfallen machenden Tones; wenn du sagst: weil dies ausfallen macht, so ist es mit diesem, da man weiß, daß er [das Haar] nicht ausfallen macht, erlaubt, wenn du aber sagst, wegen des ausfallen machenden, so ist es mit keinem erlaubt.
14WENN EIN NAZIR DEN GANZEN TAG WEIN GETRUNKEN HAT, SO IST ER NUR EINMAL SCHULDIG; WENN MAN IHM ABER WIEDERHOLT GESAGT HAT, DASS ER NICHT TRINKE, UND ER TROTZDEM GETRUNKEN HAT, SO IST ER WEGEN JEDES MALES SCHULDIG. WENN ER SICH DEN GANZEN TAG GESCHOREN HAT, SO IST ER NUR EINMAL SCHULDIG ; WENN MAN IHM ABER WIEDERHOLT GESAGT HAT, DASS ER SICH NICHT SCHERE, UND ER SICH TROTZDEM GESCHOREN HAT, SO IST ER WEGEN JEDES MALES SCHULDIG. WENN ER SICH DEN GANZEN TAG AN TOTEN VERUNREINIGT HAT, SO IST ER NUR EINMAL SCHULDIG; WENN MAN IHM ABER WIEDERHOLT GESAGT HAT, DASS ER SICH NICHT VERUNREINIGE, UND ER SICH TROTZDEM VERUNREINIGT HAT, SO IST ER WEGEN JEDES MALES SCHULDIG.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.