Nasir — Blatt 44a

1Man könnte glauben, daß er sich am Rückgrat, am Schädel und am dem Umfange oder der Gliederzahl nach größeren Teile [der Leiche] von anderen [Verwandten] nicht verunreinigen dürfe, so ist zu folgern: wie seine Schwester sich dadurch auszeichnet, daß ihr Körper ihmobliegt, und er sich am Rückgrat, am Schädel und am dem Umfange oder der Gliederzahl nach größeren Teile [der Leiche] verunreinigen darf, ebenso darf er sich bei allen, die ihm obliegen, am Rückgrat, am Schädel und am dem Umfange oder der Gliederzahl nach größeren Teile [der Leiche] verunreinigen. –

2Dies ebenfalls nach R. Jehuda, während Rabh der Ansicht des Autors der folgenden Lehre ist: Der Vater R. Jiçḥaqsstarb in Ginzaq, und man teilte es ihm erst nach drei Jahren mit. Hierauf kam er zu R. Jehošua͑ b. Eliša͑ und den vier Ältesten und befragtesie,

3und diese entschieden : An seinem Vater, wenn er vollständig ist, nicht aber, wenn er unvollständig ist.

4DREIERLEI IST DEM NAZIR VERBOTEN : DIE VERUNREINIGUNG, DAS SCHEREN UND DIE PRODUKTE DES WEINSTOCKES. BEI DER VERUNREINIGUNG UND BEIM SCHEREN IST ES STRENGER ALS BEI DEN PRODUKTEN DES WEINSTOCKES, DENN DIE VERUNREINIGUNG UND DAS SCHEREN MACHEN [DAS NAZIRAT] HINFÄLLIG, DIE PRODUKTE DES WEINSTOCKES ABER MACHEN ES NICHT HINFÄLLIG.

5BEI DEN PRODUKTEN DES WEINSTOCKES IST ES STRENGER ALS BEI DER VERUNREINIGUNG UND DEM SCHEREN, DENN DIE PRODUKTE DES WEINSTOCKES SIND AUCH AUSNAHMSWEISENICHT ERLAUBT, DIE VERUNREINIGUNG UND DAS SCHEREN ABER SIND AUSNAHMSWEISE ERLAUBT, WENN DAS SCHEREN GEBOTIST UND BEI EINEM PFLICHTTOTEN.

6BEI DER VERUNREINIGUNG IST ES STRENGER ALS BEIM SCHEREN, DENN DIE VERUNREINIGUNG MACHT DAS GANZE [NAZIRAT] HINFÄLLIG UND MAN IST DIESERHALB EIN OPFER SCHULDIG, DAS SCHEREN ABER MACHT NUR DREISSIG [TAGE]HINFÄLLIG UND MAN IST DIESERHALB KEIN OPFER SCHULDIG.

7GEMARA. Sollte doch vom Weine [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere gefolgert werden, daß die Verunreinigung auch ausnahmsweise nicht erlaubt sei: wenn der Wein, der [das Nazirat] nicht hinfällig macht, auch ausnahmsweise nicht erlaubt ist, um wieviel weniger ist die Verunreinigung, die es hinfällig macht, ausnahmsweise erlaubt!? –

8Es heißt:an seinem Vater und an seiner Mutter soll er sich nicht verunreinigen, an seinem Vater und an seiner Mutter darf er sich nicht verunreinigen, wohl aber verunreinige er sich an einem Pflichttoten. –

9Sollte doch von der Verunreinigung [durch einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere gefolgert werden, daß der Wein ausnahmsweise erlaubt sei: wenn die Verunreinigung, die [das Nazirat] hinfällig macht, ausnahmsweise erlaubt ist, um wieviel mehr ist der Wein, der es nicht hinfällig macht, ausnahmsweise erlaubt!? – Die Schrift sagt: des Weines und des Rauschtrankes enthalte er sieht daß ihm der Wein zu Gebotszweckengleich dem freigestellten verboten ist. –

10Sollte doch von der Verunreinigung [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere gefolgert werden, daß der Wein [das Nazirat] hinfällig mache: wenn die Verunreinigung, die ausnahmsweise erlaubt ist, es hinfällig macht, um wieviel mehr macht der Wein es hinfällig, der auch ausnahmsweise nicht erlaubt ist!? –

11Die Schrift sagt:und die früheren Tage sind hinfällig, denn er hat sein Nazirat verunreinigt, nur die Verunreinigung macht es hinfällig, nicht aber macht der Wein es hinfällig. –

12Sollte doch von der Verunreinigung [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere gefolgert werden, daß das Scheren das ganze [Nazirat] hinfällig mache: wenn die Verunreinigung, wobei der Verunreinigende dem Verunreinigten nicht gleichgestelltworden ist, das ganze hinfällig macht, um wieviel mehr macht das Scheren, wobei der Scherende dem Geschorenen gleichgestelltworden ist, das ganze hinfällig!? –

13Die Schrift sagt: und die früheren Tage sind hinfällig, denn er hat sein Nazirat verunreinigt, die Verunreinigung macht das ganze hinfällig, nicht aber macht das Scheren das ganze hinfällig. –

14Sollte doch vom Scheren [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere gefolgert werden, daß bei der Verunreinigung der Verunreinigende dem Verunreinigten gleichzustellen sei: wenn beim Scheren, das nur dreißig [Tage] hinfällig macht, der Scherende dem Geschorenen gleichgestellt ist, um wieviel mehr ist bei der Verunreinigung, die das ganze [Nazirat] hinfällig macht, der Verunreinigende dem Verunreinigten gleichzustellen!? –

15Die Schrift sagt:und er sein geweihtes Haupt verunreinigt, nur der sein geweihtes Haupt verunreinigt. –

16Sollte doch von der Verunreinigung [durch einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere gefolgert werden, daß beim Scheren der Scherende dem Geschorenen nicht gleichzustellen sei: wenn bei der Verunreinigung, die das ganze [Nazirat] hinfällig macht, der Verunreinigende dem Verunreinigten nicht gleichgestellt ist, um wieviel weniger ist beim Scheren, das nur dreißig Tage hinfällig macht, der Scherende dem Geschorenen gleichzustellen!? –

17Die Schrift sagt:ein Schermesser gehe nicht über sein Haupt, und hieraus ist zu lesen, weder durch ihn selbst noch durch einen anderen. –

18Sollte doch vom Weine [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere gefolgert werden, daß das Scheren auch ausnahmsweise nicht erlaubt sei: wenn der Wein, der [das Nazirat] nicht hinfällig macht, auch ausnahmsweise nicht erlaubt ist, um wieviel weniger ist das Scheren, das es hinfällig macht, ausnahmsweise erlaubt!? – Der Allbarmherzige sagt:sein Haupt, und der Allbarmherzige sagt: seinen Bart. –

19Sollte doch vom Weine [durch einen Schluß] vom Schwereren auf das Leichtere gefolgert werden, daß das Scheren [das Nazirat] nicht hinfällig mache: wenn der Wein, der auch ausnahmsweise nicht erlaubt ist, es nicht hinfällig macht, um wieviel weniger macht das Scheren, das ausnahmsweise erlaubt ist, es hinfällig!? – Es ist ein Haarwuchs erforderlich, der dann nicht vorhanden ist. –

20Sollte doch vom Scheren [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere gefolgert werden, daß der Wein dreißig Tage hinfällig mache: wenn das Scheren, das ausnahmsweise erlaubt ist, diese hinfällig macht, um wieviel mehr macht der Wein, der auch ausnahmsweise nicht erlaubt ist, diese hinfällig!? – Der Grund hierbei ist, weil ein Haarwuchs erforderlich ist, und beim Wein[genusse] bleibt das Haar erhalten.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.