Nasir — Blatt 53b

1Nur an einem halben Kab Gebeine, nicht aber an einem Viertel[kab] ; in welchem Falle: sind darunter gerstengroße Knochen, so sollte dies schon wegen des gerstengroßen Knochens erfolgen!? – Vielmehr, wenn sie gemahlen sind.

2AN EINEM GLIEDE VON EINER LEICHE ODER EINEM GLIEDE VON EINEM LEBENDEN, AN DEM GENÜGEND FLEISCH IST. Wie ist es, wenn an ihnen nicht genügend Fleisch ist? – R. Joḥanan sagt, der Nazir schere sich ihretwegen nicht; Reš Laqiš sagt, der Nazir schere sich ihretwegen wohl.

3R. Joḥanan sagt, der Nazir schere sich ihretwegen nicht, denn im Anfangsatze lehrt er: an einem Gliede von einer Leiche oder an einem Gliede von einem Lebenden, nur wenn an ihnen genügend Fleisch ist, sonst aber nicht.

4R. Šimo͑n b. Laqiš sagt, er schere sich wohl, da dies nicht im Schlußsatzegelehrt wird. – Und R. Joḥanan!? –

5Er kann dir erwidern: was durch einen Schluß zu folgernist, lehrt er im Schlußsatze nicht. –

6Aber auch hinsichtlich des halben Kabs Gebeine ist ja zu folgern, nur an einem halben Kalb, nicht aber an einem Viertel [Kab] Gebeine, dennoch lehrt er im Schlußsatze: ein Viertel [Kab] Gebeine!? –

7Wenn er es nicht von einem Viertel [Kab] gelehrt haben würde, könnte man glauben, daß es auch durch Berühren und Tragen nicht [verunreinigend] sei, daher muß er lehren, daß wegen eines Viertel [Kabs] Gebeine der Nazir nur bei Bezeltung sich nicht schere. –

8Aber auch hinsichtlich des halben Logs Blut ist ja zu folgern, nur an einem halben Log Blut, nicht aber an einem Viertel[log] Blut, dennoch lehrt er im Schlußsatz: ein Viertel[log] Blut!? – Dies schließt die Ansicht R. A͑qibas aus, denn R. A͑qiba sagt, ein von zwei Leichen herrührendes Viertel[log] Blut sei durch Bezeltung verunreinigend. –

9Von was für einem Gliede von einer Leiche wird hier gesprochen: ist daran ein gerstengroßer Knochen, was ist demnach der Grund R. Joḥanans, und ist daran kein gerstengroßer Knochen, was ist demnach der Grund des Reš Laqiš!? – Nach Reš Laqiš ist zu erwidern: tatsächlich, wenn daran kein gerstengroßer Knochen ist, jedoch hat der Allbarmherzige dieses einbegriffen.

10Es wird nämlich gelehrt:Und jeder, der rührt auf freiem Felde an einen Erschlagenen durch ein Schwert oder einen Toten. Auf freiem Felde, das ist die Bezeltung über den Toten; Erschlagenen, das ist ein Glied von einem Lebenden, das soviel [Fleisch] hat, um heilenzu können;

11Schwert, dieses gleichtdem Erschlagenen; oder einen Toten, das ist ein von einem Toten abgetrenntes Glied; oder an einen Menschenknochen, das ist ein Viertelkab Gebeine; oder an ein Grab, das ist das ausgefüllteGrab,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.