Nasir — Blatt 54a
1denn der Meister sagte, bei einem solchen dringe die Unreinheit nach obenund nach unten. Hinsichtlich der [Verunreinigung durch] Berührung aber, sagte R. Jehuda, wird gelehrt : Dergerührt hat an einen Knochen oder einen Erschlagenen. Einen Knochen, das ist ein gerstengroßer Knochen; oder einen Erschlagenen, das ist ein von einem Lebenden abgetrenntes Glied, das nicht soviel [Fleisch] hat, anheilen zu können;
2oder einen Toten, das ist ein von einem Toten abgetrenntes Glied; oder ein Grab, Reš Laqiš erklärte, das Grab vor der Gesetzgebung. –
3Von was für einem Gliede von einer Leiche wird hier gesprochen: ist daran ein gerstengroßer Knochen, so ist dies ja das Berühren eines Knochens, doch wohl, wenn kein gerstengroßer Knochen daran ist, dennoch hat der Allbarmherzige es einbegriffen!? –
4R. Joḥanan kann dir erwidern: tatsächlich, wenn ein solcher daran ist, und da es nicht auf das Berühren zu beziehenist, so beziehe man es auf das Tragen.
5UND AM DRITTEN UND SIEBENTEN [TAGE] BESPRENGEN LASSEN &C. HINFÄLLIG.
6Sie fragten: Erfolgt die Reinigung, von der gelehrt wird, am siebenten, sobald Sonnenuntergang erfolgt ist, nach R. Elie͑zer, oder erfolgt sie am achten, denn darunter ist die Darbringung seiner Opfer zu verstehen, nach den Rabbanan? –
7Komm und höre: Im Schlußsatze wird gelehrt: er beginne mit der Zählung sofort; demnach ist unter Reinigung im Anfangsatze die Darbringung seiner Opfer zu verstehen, nach den Rabbanan, welche sagen, das Nazirat in Reinheit beginne erst am achten [Tage].
8WEGEN DER ÜBERHÄNGENDEN ZWEIGE, DER MAUERVORSPRÜNGE, EINES GRÄBERPFLUGES,
9DES LANDES DER WELTLICHENVÖLKER, DES ROLLSTEINES UND DER STÜTZE, EINES VIERTEL[LOGS] BLUT, EINES ZELTES, EINES VIERTEL[KAB] GEBEINE, DER MIT EINER LEICHE IN BERÜHRUNG GEKOMMENEN GERÄTE, DER ZÄHLTAGEUND DER DAUER DES ENTSCHIEDENEN AUSSATZES ABER SCHERE DER NAZIR SICH NICHT.
10AM DRITTEN UND AM SIEBENTEN [TAGE]IST ER ZU BESPRENGEN
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.