Nasir — Blatt 61a

1R. Ḥija lehrte: Bei dem einen erfolgt es vor dem Untertauchen und beim anderen nach dem Untertauchen, bei dem einen vor dem Blutsprengen und beim anderen nach dem Blutsprengen.

2DENN DAS SCHEREN WEGEN DES AUSSATZES &C. Rami b. Ḥama fragte: Erfolgt das viermalige Scheren, wovon er spricht, wegen des Gebotes oder zur Entfernung des unreinen Haares? –

3In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung? – Hinsichtlich der Entfernung mit einem Enthaarungsmittel ; wenn du sagst, es erfolge wegen des Gebotes, so darf es nicht mit einem Enthaarungsmittel entferntwerden, und wenn du sagst, zur Entfernung des unreinen Haares, so darf es auch mit einem Enthaarungsmittel erfolgen.

4Wie ist es nun? Raba erwiderte: Komm und höre: Er schere sich viermal; wenn man sagen wollte, es erfolge zur Entfernung des unreinen Haares, so sollten auch dreimalgenügen. Hieraus ist somit zu entnehmen, daß es wegen des Gebotes zu erfolgen habe. Schließe hieraus.

5BEI DEN NICHTJUDEN HAT DAS NAZIRAT KEINE GELTUNG, BEI FRAUEN UND SKLAVEN HAT DAS NAZIRAT GELTUNG. STRENGER IST ES BEI FRAUEN ALS BEI SKLAVEN, DENN MAN KANN SEINEN SKLAVEN ZWINGEN, NICHT ABER KANN MAN SEINE FRAU ZWINGEN.

6GEMARA. Er lehrt hier, daß bei Nichtjuden das Nazirat keine Geltung habe; woher dies? – Die Rabbanan lehrten : Rede zu den Kindern Jisraél, nicht aber zu den Nichtjuden; und sprich zu ihnen, dies schließt Sklaven ein. – Wozu ist hierfür ein Schriftvers nötig, du sagst ja, daß jedem Gebote, dem eine Frau unterliegt, auch ein Sklave unterliege!?

7Raba erwiderte: Anders ist es hierbei; die Schrift sagt:daß er seiner Person eine Entsagung auferlegt, nur wenn seine Person ihm selbst gehört, ausgenommen ein Sklave, dessen Person nicht ihm selbst gehört. Man könnte nun glauben, daß er, da seine Person nicht ihm selbst gehört, auch hinsichtlich des Nazirates nicht [einbegriffen] sei, so lehrt er uns.

8Der Meister sagte: Rede zu den Kindern Jisraél, nicht aber zu den Nichtjuden. Sind denn überall, wo es Jisraél heißt, Nichtjuden ausgeschlossen, beim Schätzgelübde heißt es ja ebenfalls : rede zu den Kindern Jisraél, dennoch wird gelehrt: die Kinder Jisraél können ein Schätzgelübde tun, nicht aber können Nichtjuden ein Schätzgelübde tun;

9man könnte glauben, sie können auch nicht geschätzt werden, so heißt es

10jemand !? – Anders ist es hierbei ; die Schrift sagt : an seinem Vater und an seiner Mutter darf er sich nicht verunreinigen; nur wer einen Vater hat, ausgenommen ein Nichtjude, der keinen Vater hat. – In welcher Hinsicht, wollte man sagen, hinsichtlich der Erbschaft, so sagte ja R. Ḥija b. Abin im Namen R. Joḥanans, daß nach der Tora ein Nichtjude seinen Vater beerbe, denn es heißt :denn den Berg Seỉr habe ich E͑sav zum Erbbesitze gegeben!? –

11Vielmehr, nur dem die Ehrung seines Vaters gebotenist. – Wird denn die Ehrung des Vaters beim Nazir genannt!? – Vielmehr, die Schrift sagt: an seinem Vater und an seiner Mutter darf er sich nicht verunreinigen, bei dem die Unreinheit Geltung hat,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.