Nasir — Blatt 62b

1STRENGER IST ES BEI SKLAVEN ALS BEI FRAUEN, BENN BAS GELÜBBE SEINER FRAU KANN MAN AUFHEBEN, NICHT ABER KANN MAN BAS GELÜBBE SEINES SKLAVEN AUFHEBEN. HAT MAN [BAS GELÜBBE] SEINER FRAU AUFGEHOBEN, SO GILT BIES EWIG, HAT MAN [DAS GELÜBBE] SEINES SKLAVEN AUFGEHOBEN, SO MUSS ER, WENN ER FREI WIRB, DAS NAZIRAT BEENBIGEN.

2GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Sein Herr kann ihn beim Nazirate zwingen, nicht aber bei Gelübden und Schätzgelübden. –

3Beim Nazirate wohl deshalb, weil der Allbarmherzige sagt:daß er seiner Person eine Enthaltung auferlegt, nur wenn seine Person ihm selbst gehört, nicht aber ein Sklave, dessen Person nicht ihm selbst gehört, demnachsollte dies auch von Gelübden gelten !?

4R. Šešeth erwiderte : Hier wird von dem Falle gesprochen, wenn ein Traubenkamm vor ihm liegt; bei einem Gelübde, wobei ihm, wenn ihm eines verboten ist, ein anderes nicht verboten ist, kann [sein Herr] ihn nichtzwingen,

5beim Nazirate aber, wobei ihm gleich diesem auch alle anderen verboten sind, kann er ihn zwingen. – Auch beim Gelübde kann es ja vorkommen, daß nur der eine Traubenkamm vorhanden ist, und er, wenn er diesen nicht ißt, schwach wird!?

6Vielmehr, erklärte Raba, wenn Trauben kerne vor ihm liegen; bei einem Gelübde, wobei ihm nur diese verboten sind, kann [sein Herr] ihn nicht zwingen, bei einem Nazirate aber, wobei ihm auch alles andereverboten ist, kann er ihn zwingen. –

7Auch bei Gelübden kann es ja vorkommen, daß nur diese vorhanden sind, und er, wenn er sie nicht ißt, schwach wird!?

8Vielmehr, erklärte Abajje, nur beim Nazirate brauchtder Herr ihn zu zwingen, nicht aber braucht er ihn beim Gelübde und beim Schwurezu zwingen,

9denn die Schrift sagt:Böses oder Gutes zu tun, wie das Gute freisteht, ebenso Böses, wenn es ihm freisteht, ausgenommen Böses für andere, das ihm nicht freisteht.

10IST ER VON IHMFORT, SO DARF ER, WIE R. MEÍR SAGT, KEINEN [WEIN] TRINKEN, UND WIE R. JOSE SAGT, WOHL TRINKEN.

11GEMARA. Es wäre anzunehmen, daß sie über die Lehre Šemuéls streiten, denn Šemuél sagte, daß, wenn jemand seinen Sklaven preisgibt, er frei sei, ohne eines Freibriefes zu benötigen.

12R. Meír ist der Ansicht Šemuélsund R. Jose ist nicht der Ansicht Šemuéls. –

13Nein, alle sind der Ansicht Šemuéls, nur ist derjenige, welcher sagt, er dürfe trinken, der Ansicht, endlich kehrt er zum [Herrn] zurück, daher darf er Wein trinken, damit er nicht abmagere, und derjenige, welcher sagt, er dürfe nicht trinken, ist der Ansicht, möge er Qual erdulden, damit er zum [Herrn] zurückkehre.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.