Nasir — Blatt 63b

1Raba erwiderte: Komm und höre: [Erfährt er es] bevor er sich schert, so sind sie auf jeden Fall hinfällig. In welchem Falle: erfährt er es innerhalb des Vollwerdens, so ist es ja selbstverständlich, doch wohl nach dem Vollwerden. Schließe hieraus. –

2Aber immerhin ist noch fraglich: ist das ganze [Nazirat] hinfällig oder sind nur sieben [Tage] hinfällig? – Nach wessen Ansicht: wenn nach den Rabbanan, so ist selbstverständlich das ganze [Nazirat] hinfällig, und wenn nach R. Elie͑zer, so sind, wenn nach dem Vollwerden, sieben [Tage] hinfällig. –

3Gilt dies nur von dem Falle, wenn er nach dem Vollwerden unrein wird, und dieser ist es vor dem Vollwerden geworden, oder ist es hierbei anders, da er es erst nach dem Vollwerden erfahren hat? –

4Hieraus: er lehrt, daß sie auf jeden Fall hinfällig seien, und es wird kein Unterschied gemacht.

5Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand eine Leiche über die Breite der Straße liegen findet, so ist er hinsichtlich der Hebe unrein und hinsichtlich des Nazirates und der Herrichtung des Pesaḥopfers rein. Dies nur in dem Falle, wenn kein Raumzum Durchgehen da ist,

6wenn aber Raum zum Durchgehen da ist, so ist er auch hinsichtlich der Heberein.

7Ferner nur in dem Falle, wenn sie vollständig ist, wenn aber zerschlagen oder zerstückelt, so ist, selbst wenn kein Raum zum Durchgehen da ist, anzunehmen, er kann zwischen den Stücken durchgegangen sein. [Liegt sie] bei einem Grabe, ist er unrein, selbst wenn sie zerschlagen oder zerstückelt ist, weil das Grab sie vereinigt.

8Dies nur in dem Falle, wenn er zu Fuß geht, wenn er aber getragen wird oder reitet, so ist er unrein, denn wenn man zu Fuß geht, so ist es möglich, daß man [die Leiche] nicht berührt, bewegt oder bezeltet, wenn man aber getragen wird oder reitet, so ist es nicht möglich, daß man sie nicht berührt, bewegt oder bezeltet.

9Dies gilt nur von einer unbekannten Unreinheit, bei einer sichtbaren Unreinheit aber sind sie alle dreiunrein.

10Eine unbekannte Unreinheit ist diejenige, die niemand am Ende der Welt kannte; kannte sie jemand am Ende der Welt, so ist sie keine unbekannte Unreinheit.

11War [die Leiche] in Stroh oder Geröll versteckt, so ist dies eine unbekannte Unreinheit, wenn in Flüssen, in der Dunkelheit oder in Felsspalten, so ist dieskeine unbekannte Unreinheit.

12[Die Bestimmung] von der unbekannten Unreinheit trafen sie nur bei einer Leiche.

13ZUM BEISPIEL &C. HINABGESTIEGEN. Bei einem Kriechtiere aber ist die schwimmende [Unreinheit] nicht verunreinigend, denn es wird gelehrt: Die schwimmende Unreinheit, einerlei ob in einem Gefäße oder im Grund[wasser], hinsichtlich welcher ein Zweifelobwaltet, ist nicht verunreinigend. R. Šimo͑n sagt, in einem Gefäße sei sie verunreinigend, im Grund[wasser] sei sie nicht verunreinigend.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.