Nedarim — Blatt 13b
1Das ist kein Einwand; das eine, wenn er sagt: dies Opfer, und das andere, wenn er sagt: das Opfer; [ersteres] bedeutet: beim Leben des Opfers. –
2Er lehrt: [sagt jemand:] nicht Opfer, was ich deines nicht esse, so ist es ihm nach R. Meír verboten. R. Meír ist ja nicht der Ansicht, daß aus der Verneinung die Bejahung zu entnehmen sei!? R. Abba erwiderte: Es ist ebenso, als würde er sagen: es sei Opfer, darum esse ich es nicht.
3WENN JEMAND ZU SEINEM NÄCHSTEN SAGT: QONAM, WAS MEIN MUND MIT DIR SPRICHT, WAS MEINE HAND MIT DIR TUT, WAS MEIN FUSS MIT DIR GEHT, SO IST ES IHM VERBOTEN.
4GEMARA. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Bei Schwüren ist es strenger als bei Gelübden und bei Gelübden ist es strenger als bei Schwüren. Strenger ist es bei Gelübden, denn Gelübde erstrecken sich sowohl auf Gebote als auch auf freigestellte Dinge, was bei Schwüren nicht der Fall ist; strenger ist es bei Schwüren, denn Schwüre erstrecken sich sowohl auf konkrete Dinge als auch auf abstrakte, was bei Gelübden nicht der Fallist!?
5R. Jehuda erwiderte: Wenn er sagt: mein Mund sei mir zum Sprechen verboten, meine Hände zum Tun, meine Füße zum Gehen. Dies ist auch zu beweisen, denn er lehrt: was mein Mund mit dir spricht, er lehrt aber nicht: was ich mit dir spreche.
6FOLGENDE [GELÜBDE] SIND ERLAUBT: [WENN JEMAND SAGT]: PROFANES, WAS ICH DEINES ESSE, WIE SCHWEINEFLEISCH, WIE GÖTZENWERK, WIE AUSGEHERZTE FELLE, WIE AAS, WIE TOTVERLETZTES, WIE EKELTIERE UND KRIECHTIERE, WIE DIE TEIGHEBE AHRONS UND SEINE HEBE, SO IST ES IHM ERLAUBT.
7WENN JEMAND ZU SEINER FRAU SAGT: SEI MIR WIE MEINE MUTTER [VERBOTEN], SO ÖFFNE MAN IHM EINEN AUSWEG VON ANDERER SEITE, DAMIT ER HIERBEI NICHT LEICHTFERTIG SEI.
8GEMARA. Nur dann, wenn er sagt: Profanes, was ich deines esse, wenn er aber sagt: nicht Profanes, was ich deines esse, so heißt dies: es sei nicht Profanes, sondern Opfer;
9wessen Ansicht vertritt demnach unsere Mišna: wenn die des R. Meír, so ist er ja nicht der Ansicht,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.