Nedarim — Blatt 14a
1aus der Verneinung sei die Bejahung zu entnehmen, und wenn die des R. Jehuda, so ist dies ja mit der ersteren Lehre identisch!? –
2Da er es vom Schweinefleische und vom Götzenwerke lehrt, so lehrt er es auch vom Profanen.
3Rabina erwiderte: Er meint es wie folgt: folgende [Gelübde] sind wie Profanes erlaubt: [wenn jemand sagt:] wie Schweinefleisch, wie Götzenwerk. Wenn er nämlich Profanes nicht genannt hätte, könnte man glauben, er benötige des Nachsuchens. –
4Wieso sollte man darauf kommen, im Schlußsatze lehrt er ja, daß, wenn jemand zu seiner Frau sagt: sei mir wie meine Mutter [verboten], man ihm einen Ausweg von anderer Seite öffne, wonach im Anfangsatze ein Nachsuchen nicht erforderlich ist!? – Am richtigsten ist vielmehr, daß er es vom Profanen nur nebenher lehrt. –
5Woher dies? – Die Schrift sagt:wenn jemand dem Herrn ein Gelübde gelobt, wenn das Gelübde sich auf etwas bezieht, das gelobt werden kann. –
6Demnach sollte es auch von einer verbotenen Sache gelten, denn es heißt:sich eine Enthaltung aufzuerlegen!? – [Die Worte] sich eine Enthaltung aufzuerlegen sind wegen der folgenden Lehre nötig: Was heißt eine Enthaltung, von der die Tora spricht &c.
7WENN JEMAND ZU SEINER FRAU SAGT: SEI MIR WIE MEINE MUTTER &C. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: [Sagt jemand:] sei mir wie der Leib meiner Mutter, wie der Leib meiner Schwester, wie Ungeweihtes, wie Mischfrucht (des Weinberges), so hat er nichts gesagt!?
8Abajje erwiderte: Nach der Tora hat er nichts gesagt, rabbanitisch aber benötigt er des Nachsuchens. Raba erwiderte: Das eine gilt von Schriftgelehrten und das andere von Leuten aus dem gemeinen Volke.
9Es wird auch gelehrt: Wenn jemand bei der Toragelobt, so hat er nichts gesprochen. Hierzu sagte R. Joḥanan, er benötige jedoch des Nachsuchens bei einem Gelehrten, und R. Naḥman sagte, ein Gelehrter benötige nicht des Nachsuchens.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.