Nedarim — Blatt 15a
1denn, wenn man auch bei der Bedingungnicht achtsam ist, so ist man beim Verbote achtsam. –
2Wir haben gelernt: Qonam, wenn ich schlafe, wenn ich gehe, wenn ich spreche &c. In welchem Falle: wollte man sagen, wie gelehrt wird, wieso gilt es als Gelübde, [wenn er sagt:] wenn ich schlafe, wir haben ja gelernt: strenger ist es beim Schwur, denn der Schwur erstreckt sich sowohl auf konkrete Dinge als auch auf abstrakte, was bei den Gelübden nicht der Fall ist, und der Schlaf ist ja abstrakt!? Und wenn etwa, wenn er sagt: Qonam sei mein Auge für den Schlaf,
3wieso läßt man ihn, wenn er keine Dauer angibt, das Verbot, [das Gelübde] zu entweihen, übertreten, R. Joḥanan sagte ja, wer drei Tage nicht zu schlafen schwört, den geißeleman, und er schlafe sofort!?
4Und wenn etwa, wenn er sagt: Qonam sei morgen mein Auge für den Schlaf, wenn ich heute schlafe, so sagtest du ja, beim Verbote sei man achtsam!?
5Sicherlich doch in dem Falle, wenn er sagt: Qonam sei heute mein Auge für den Schlaf, wenn ich morgen schlafe. Falls er aber heute nicht schläft, so hat er ja, wenn er morgen schläft, sein Wort nicht entweiht; doch wohl, wenn er [heute] schläft. Demnach darf er [heute] schlafen, und dies ist eine Widerlegung R. Jehudas!? –
6Er lehrt den Fall, wenn er geschlafenhat.
7Rabina erwiderte: Tatsächlich, wie gelehrt wird, und das Verbot der Entweihung ist [hierbei] rabbanitisch. –
8Gibt es denn ein rabbanitisches Verbotder Entweihung? – Freilich, es wird auch gelehrt: Erlaubte Dinge, hinsichtlich welcher manche ein Verbot eingeführt haben, darfst du in ihrer Gegenwart nicht erlauben, denn es heißt: er soll sein Wort nicht entweihen. –
9Wir haben gelernt: [Sagt jemand zu seiner Frau: Qonam] sei, was du von mir bis zum Pesaḥfeste genießest, wenn du vor dem [Hütten]festein das Haus deines Vaters gehst, so ist ihr, wenn sie vor dem Pesaḥfeste gegangen ist, der Genuß von ihm bis zum Pesaḥfeste verboten.
10Nur wenn sie vor dem Pesaḥfeste gegangen ist, ist er ihr verboten, nicht aber, wenn sie nicht gegangenist!?
11R. Abba erwiderte: Ist sie vor dem Pesaḥfeste gegangen, so ist er ihr verboten und sie istzu geißeln, ist sie nicht gegangen, so ist er ihr nur verboten. –
12Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: wenn nach dem Pesaḥfeste, so übertritt sie [das Verbot:] er soll sein Wort nicht entweihen. Wenn sie [von ihm] vor dem Pesaḥfeste nichts genossen hat, erfolgt ja keine Entweihung; doch wohl, wenn sie genossen hat. Demnach darf sie genießen,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.