Nedarim — Blatt 15b

1und dies ist eine Widerlegung R. Jehudas!? –

2Er lehrt, daß, wenn sie genossen hat, sie das Verbot der Entweihung seiner Worte übertretenhat. –

3Wir haben gelernt: [Sagt er: Qonam] sei, was du von mir bis zum [Hütten]feste genießest, wenn du vor dem Pesaḥfeste in das Haus deines Vaters gehst, so ist ihr, wenn sie vor dem Pesaḥfeste gegangen ist, der Genuß von ihm bis zum [Hütten]feste verboten, und nach dem Pesaḥfeste darf sie gehen.

4Nur wenn sie gegangen ist, ist er ihr verboten, nicht aber, wenn sie nicht gegangenist!?

5Raba erwiderte: Verboten ist er ihr, auch wenn sie nicht gegangen ist; ist sie gegangen, so ist er ihr verboten und sie ist zu geißeln, und ist sie nicht gegangen, so ist er ihr nur verboten.

6Man wandte ein: [Sagt jemand:] dieser Laib sei mir heute [Qonam], wenn ich morgen nach jenem Orte gehe, so darf er, wenn er ihn gegessenhat, nicht gehen!? –

7Es heißt nicht, er dürfe ihn essen, sondern: wenn er gegessen hat; hat er ihn gegessen, so darf er nicht gehen. –

8[Er lehrt weiter:] ist er gegangen, so übertritt er das Verbot, sein Wort zu entweihen; es heißt aber nicht: gehter. Dies ist ein Einwand gegen R. Jehuda!? –

9R. Jehuda kann dir erwidern: er könnte ebensogut ‘geht er’ lehren, da er aber im Anfangsatze ‘gegessen hat’ lehrt, denn er kann nicht ‘ißter’ lehren, so lehrt er auch im Schlußsatze ‘ist er gegangen’.

10SAGT JEMAND ZU SEINER FRAU: QONAM, WENN ICH DIR BEIWOHNE, SO GILT HIERBEI: er soll sein Wort nicht entweihen. Er ist ihr ja nach der Tora verpflichtet, denn es heißt:er darf ihr Kost, Kleidung und Beiwohnung nicht mindern!? –

11Wenn er sagt: [Qonam] sei mir der Genuß deiner Beiwohnung, denn er kann den Genuß der Beiwohnung ablehnen.

12R. Kahana sagte nämlich: [Sagt sie: der Genuß] meiner Beiwohnung sei dir [Qonam], so zwinge er sie zur Beiwohnung, weil sie ihm verpflichtet ist, wenn aber: der Genuß deiner Beiwohnung mir, so ist es ihmverboten, da man niemand veranlassen darf, ihm Verbotenes zu essen.

13SAGT JEMAND:] EIN SCHWUR, DASS ICH NICHT SCHLAFEN WERDE, NICHT SPRECHEN, NICHT GEHEN, SO IST ES IHMVERBOTEN. [SAGT JEMAND:] OPFER, WAS ICH DEINES NICHT ESSE, DIES OPFER, WAS ICH DEINES ESSE, NICHT OPFER, WAS ICH DEINES NICHT ESSE, SO IST ES IHM ERLAUBT.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.