Nedarim — Blatt 25b

1IRRTÜMLICHE GELÜBDE SIND ES, [WENN JEMAND SAGT:] WENN ICH GEGESSENHABE, WENN ICH GETRUNKEN HABE, UND SICH ERINNERT, DASS ER GEGESSEN ODER GETRUNKENHAT, ODER [JEMAND SAGT:] OB ICH ESSEN WERDE, OB ICH TRINKEN WERDE, UND VERGESSENTLICH GEGESSEN ODER GETRUNKEN HAT. [ODER] JEMAND SAGT: QONAM SEI MIR DER GENUSS MEINER FRAU, DIE MIR MEINEN GELDBEUTEL GESTOHLEN HAT, DIE MEIN KIND GESCHLAGEN HAT, WORAUF SICH HERAUSSTELLT, DASS SIE ES NICHT GESCHLAGEN HAT, DASS SIE IHN NICHT GESTOHLEN HAT.

2WENN JEMAND, DER [FREMDE SEINE] FEIGEN ESSEN SIEHT, SAGT: SIE SOLLEN FÜR EUCH WIE OPFER GELTEN, WORAUF SICH HERAUSSTELLT, DASS ES SEIN VATER UND SEINE BRÜDER UND MIT IHNEN FREMDE WAREN, SO IST ES IHNEN, WIE DIE SCHULE ŠAMMAJS SAGT, ERLAUBT UND DEN FREMDEN VERBOTEN, UND WIE DIE SCHULE HILLELS SAGT, DIESEN UND JENEN ERLAUBT.

3GEMARA. Es wird gelehrt: Wie es bei irrtümlichen Gelübden erlaubt ist, ebenso ist es bei irrtümlichen Schwüren erlaubt. – Welche heißen irrtümliche Schwüre? – Wie [beim Falle von] R. Kahana und R. Aši. Der eine sagte: ein Schwur, daß Rabh so lehrte, und der andere sagte, ein Schwur, daß Rabh so lehrte; jeder schwor nach seiner Meinung richtig.

4WENN JEMAND, DER [FREMDE] &C. ESSEN SIEHT. Dort haben wir gelernt: Man öffne einen Ausweg [durch den Hinweis auf] Festtageund Šabbathe. Anfangs sagten sie, an diesen Tagen sei es ihm erlaubt, an allen übrigen aber verboten, bis R. A͑qiba kam, und lehrte, ein Gelübde, das teilweise aufgelöst worden ist, sei vollständig aufgelöst.

5Rabba sagte: Alle stimmen überein, daß, wenn er sagt: hätte ich gewußt, daß mein Vater unter euchist, so würde ich gesagt haben: euch allen sei es verboten, außer meinem Vater, es allen verbotenund seinem Vater erlaubt ist, sie streiten nur [über den Fall], wenn er sagt: hätte ich gewußt, daß mein Vater unter euch ist, so würde ich gesagt haben: diesem und diesem sei es verbotenund meinem Vater sei es erlaubt.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.