Nedarim — Blatt 26a
1Raba aber sagte: Alle stimmen überein, daß, wenn er sagt: hätte ich gewußt, daß mein Vater unter euch ist, so würde ich gesagt haben: diesem und diesem sei es verboten und meinem Vater erlaubt, es allen erlaubt ist, sie streiten nur über den Fall, wenn er sagt: hätte ich gewußt, daß mein Vater unter euch ist, so würde ich gesagt haben: euch allen sei es verboten, außer meinem Vater.
2Die Schule Šammajs ist der Ansicht R. Meírs, welcher sagt, der erste Satz seimaßgebend,
3und die Schule Hillels ist der Ansicht R. Joses, welcher sagt, erst der Schluß des Satzes sei maßgebend.
4R. Papa wandte gegen Raba ein: In welchem Falle sagte R. A͑qiba, ein Gelübde, das teilweise aufgelöst worden ist, sei vollständig aufgelöst? [Sagte jemand:] Qonam, daß ich euch alle nichts von mir genießen lasse, so ist es, wenn es inbetreff des einen aufgelöst worden ist, für alle aufgelöst; [sagte er:] daß ich nichts genießen lasse diesen und jenen, so ist es, wenn es inbetreff des ersten aufgelöst worden ist, für alle aufgelöst, und wenn es inbetreff des letzten aufgelöst worden ist, dem letzten erlaubt und allen übrigen verboten.
5Allerdings kann Rabbaden Anfangsatz auf den Fall beziehen, wenn er gesagt hat: diesen und jenen,
6und den Schlußsatz auf den Fall, wenn er gesagt hat: euch alle,
7nach deiner Erklärung aber ist allerdings der Anfangsatz auf den Fall zu beziehen, wenn er gesagt hat: euch alle;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.