Nedarim — Blatt 26b

1wieso aber streiten die Rabbanan gegen R. A͑qiba im Schlußsatze, wenn er gesagt hat: diesen und jenen, du sagst ja, alle stimmen überein, es sei erlaubt!?

2Raba erwiderte ihm: Stimmt etwa der Schlußsatz R. A͑qibas nach Rabba? Er bezieht ihn auf den Fall, wenn er gesagt hat: euch alle; wer ist demnach erster und wer ist letzter!?

3Vielmehr gilt der Anfangsatz von dem Falle, wenn er gesagt hat: euch alle, und der Schlußsatz von dem Falle, wenn er einen auf den anderen bezogen und gesagt hat: diesen wie jenen, und jenen wie jenen.

4Dies ist auch zu beweisen, denn es wird gelehrt: wird es inbetreff des mittelsten aufgelöst, so ist es den ihm folgendenerlaubt und den ihm vorangehenden verboten.

5R. Ada b. Ahaba wandte gegen Raba ein: [Wenn jemand sagt:] Qonam, daß ich keine Zwiebel kosten werde, weil die Zwiebel dem Herzen schädlich ist, und man ihm erklärt: die dörfische ist ja dem Herzen zuträglich, so ist ihm die dörfische erlaubt; und nicht nur die dörfische ist ihm erlaubt, sondern auch alle anderen Zwiebeln. Einst ereignete sich ein solcher Fall, und R. Meír erlaubte ihm alle Zwiebeln.

6Doch wohl, wenn er sagt: hätte ich gewußt, daß die dörfische dem Herzen zuträglich ist, so würde ich gesagt haben; alle Zwiebeln sollen [mir] verboten sein und die dörfische erlaubt!? –

7Nein, wenn er sagt: hätte ich gewußt, daß die dörfische dem Herzen zuträglich ist, so würde ich gesägt haben: diese und jene Zwiebeln sollen [mir] verboten sein und die dörfische erlaubt. R. Meír [lehrt es] sowohl nach R. A͑qiba als auch nach den Rabbanan.

8Rabina wandte gegen Raba ein: R. Nathan sagte: Es gibt Gelübde, bei denen es teilweise erlaubt und teilweise verboten ist. Zum Beispiel: wenn er sich einen Korb Früchte abgelobt hat,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.