Nedarim — Blatt 31a
1WER SICH DEN GENUSS VON ‘ŠABBATHFEIERNDEN’ ABGELOBT, DEM IST ER VON JISRAÉLITEN UND VON SAMARITANERN VERBOTEN; WER VON ‘KNOBLAUCHESSERN’, DEM IST ER VON JISRAÉLITENUND SAMARITANERN VERBOTEN; WER VON ‘NACH JERUŠALEM ZIEHENDEN’, DEM IST ER VON JISRAÉLITEN VERBOTEN UND VON SAMARITANERN ERLAUBT.
2GEMARA. Was heißt ‘Šabbathfeiernden’: wollte man sagen, die den Šabbath halten, wieso gilt dies gerade von Samaritanern, dies sollte ja auch von Nichtjudengelten!? – Vielmehr, denen die Beobachtung des Šabbaths geboten ist. –
3Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: wer von ‘nach Jerušalem ziehenden’, dem ist er von Jisraéliten verboten und von Samaritanern erlaubt. Weshalb denn, diesen ist es ja geboten!?
4Abajje erwiderte: Er spricht von solchen, denen es geboten ist und die es halten. In den ersten zwei Fällen ist es Jisraéliten und Samaritanern geboten, und sie halten es, während es Nichtjuden, die es halten, nicht geboten ist; die Wallfahrt nach Jerušalem ist Jisraéliten geboten, und sie halten es, den Samaritanern aber geboten, und sie halten es nicht.
5SAGT JEMAND:] QONAM, DASS ICH VON NOAḤIDEN NICHTS GENIESSEN WERDE, SO IST ES IHM VON JISRAÉLITEN ERLAUBT UND VON DEN [WELTLICHEN] VÖLKERN VERBOTEN.
6GEMARA. Ist denn Jisraél aus der Gesamtheit der Noaḥiden ausgeschlossen!? – Da Abraham geheiligt wurde, so werden sie nach ihm benannt.
7SAGT JEMAND: QONAM,] DASS ICH VON DEN NACHKOMMEN ABRAHAMS NICHTS GENIESSEN WERDE, SO IST ES IHM VON JISRAÉLITEN VERBOTEN UND VON DEN WELTLICHEN VÖLKERN ERLAUBT.
8GEMARA. Da ist ja noch Jišma͑él!? – Es heißt:denn von Jiçḥaq soll dir ein Same genannt werden. – Da ist ja noch E͑sav!? – Von Jiçḥaq, nicht ganz Jiçḥaq.
9SAGT JEMAND: QONAM,] DASS ICH VON JISRAÉL NICHTS GENIESSEN WERDE, SO KAUFE ER ÜBER DEM WERTE UND VERKAUFE UNTER DEM WERTE. [SAGT ER:] DASS JISRAÉL [NICHTS] VON MIR GENIESSEN WIRD, SO KAUFE ER UNTER DEM WERTE UND VERKAUFE ÜBER DEM WERTE, WENN MAN AUF IHN HÖRT. [SAGT ER:] DASS ICH NICHTS VON IHNEN GENIESSEN WERDE UND SIE NICHTS VON MIR, SO GENIESSE ER VON DEN WELTLICHEN VÖLKERN.
10GEMARA. Šemuél sagte: Wenn jemand eine Sache von einem Handwerker zur Ansicht nimmt und sie bei ihm von einem Unfall betroffen wird, so ist er ersatzpflichtig. Demnach liegt der Nutzen auf Seiten des Käufers,
11dagegen haben wir gelernt, daß, [wenn jemand sagt:] daß ich von Jisraél nichts genießen werde, er unter dem Werte verkaufe; zum richtigen Werte aber nicht. Wenn der Nutzen auf Seiten des Käufers liegt, so sollte er es auch zum richtigen Werte dürfen!? – Unsere Mišna spricht von einer Ware, die ihm auf dem Halseliegt. –
12Wie ist demnach der Anfangsatz zu erklären: so kaufe er über dem Werte!? Und wie ist ferner der Schlußsatz zu erklären: daß Jisraél nichts von mir genießen &c. undverkaufe über dem Werte; bei einer Ware, die [dem Verkäufer] auf dem Halse liegt, sollte er es auch zum richtigen Werte dürfen!? –
13Der Schlußsatz spricht von einer gesuchten Ware. – Wieso darf er demnach [nur] unter dem Werte kaufen, er sollte es auch zum richtigen Werte dürfen!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.