Nedarim — Blatt 34b

1Raba sagte: Wenn vor einem ein herrenloser Laib liegt, und er spricht: dieser Laib sei Geheiligtes, so hat er, wenn er ihn zum Essen genommenhat, eine Veruntreuungim ganzen Werte, und wenn zur Vererbung an seine Kinder, eine Veruntreuung im Werte des Dankes begangen.

2R. Ḥija b. Abin fragte Raba: Wie ist es, wenn [jemand zu einem sagt:] mein Laib sei dir [verboten], und ihn ihm schenkt; ist er ihm, da er ‘mein Laib’ sagt, verboten nur solange er in seinem Besitze ist, oder aber meint er, da er ‘dir’ sagt: er gelte für dich als Geheiligtes?

3Dieser erwiderte: Selbstverständlich ist er ihm verboten, auch wenn er ihn ihm schenkt. Sollten etwa [die Worte] ‘mein Laib sei dir [verboten]’ den Fall ausschließen, wenn er ihm gestohlen wird!? Jener entgegnete: Nein, sie schließen den Fall aus, wenn er ihn vorher dazu eingeladen hatte.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.