Nedarim — Blatt 35b

1FERNER DARF ER AUF SEINEN WUNSCH FÜR IHN DIE HEBE UND DEN ZEHNTENABSONDERN, DIE VOGELOPFER EINES FLUSSBEHAFTETEN MANNES ODER EINER FLUSSBEHAFTETEN FRAU, DAS VOGELOPFER EINER WÖCHNERIN, sOWIE SÜNDOPFER UND SCHULDOPFER DARBRINGEN. EBENSO DARF ER IHN MIDRAŠ, HALAKHA UND AGADA LEHREN. JEDOCH NICHT DIE SCHRIFT; WOHL ABER DARF ER SEINE SÖHNE UND TÖCHTER DIE SCHRIFT LEHREN.

2GEMARA. Sie fragten: Sind die Priesterunsere Vertreter oder Vertreter des Himmels? – In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung? – Hinsichtlich eines des Genusses Abgelobten. Wenn du sagst, sie seien unsere Vertreter, so gewährt er ihmeinen Nutzen, und es ist verboten, und wenn du sagst, sie seien Vertreter des Himmels, so ist er erlaubt. Wie ist es? –

3Komm und höre: Wir haben gelernt: Er darf für ihn die Vogelopfer eines Flußbehafteten &c. darbringen. Wenn du sagst, sie seien unsere Vertreter, gewährt er ihm ja einen Nutzen!? –

4Nach deiner Auffassung sollte er doch lehren, er dürfe für ihn Opfer darbringen!? Vielmehr verhält es sich bei den der Sühne Benötigendenanders. R. Joḥanan sagte nämlich: Bei allen [Opfern] istdie Kenntnis [des Eigentümers] erforderlich, ausgenommen das des Sühne Benötigenden, denn solche Opfer bringt man dar auch für seine minderjährigen Söhne und Töchter, wie es heißt:dies ist das Gesetz über den Flußbehafteten, ob erwachsen oder minderjährig. –

5Es heißt ja auch:dies ist das Gesetz über die Wöchnerin &c. Demnach wäre nach R. Joḥanan zu erklären: ob minderjährig oder erwachsen: ist denn die Minderjährige geburtsfähig, R. Bebaj lehrte ja vor R. Naḥman, drei Frauen dürfen die Beiwohnung mit Wattevollziehen: die Minderjährige, die Schwangere und die Säugende, die Minderjährige, weil sie schwanger werden und sterben könnte!? –

6Da sind [die Worte:] dies ist das Gesetz über die Wöchnerin, zu deuten: sowohl die vollsinnige als auch die blöde, denn nach R. Jehuda bringe man ein Opfer dar auch für seine blöde Frau.

7Es wird nämlich gelehrt: R. Jehuda sagte: Der Ehemann muß für seine Fraudas Opfer eines Reichendarbringen, ebenso alle anderen Opfer, zu denen sie verpflichtet ist,

8denn er schrieb ihrfolgendes: jeden Anspruch, den du an mich von früher herhast.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.