Nedarim — Blatt 36a
1R. Šimi b. Abba wandte ein: Ist erPriester, so darf er für ihn das Blut seines Sündopfers und das Blut seines Schuldopferssprengen!? –
2Das Blut des Sündopfers eines Aussätzigen und das Blut des Schuldopfers eines Aussätzigen, denn es heißt:dies ist das Gesetz über den Aussätzigen, ob erwachsen oder minderjährig. –
3Wir haben gelernt: Wenn Priester im Tempel [ein Opfer] vorsätzlich verwerflichgemacht haben, so sind sie haftbar. Wenn versehentlich, sind sie demnach zwar ersatzfrei, jedoch ist ihre Verwerflichmachung gültig.
4Erklärlich ist es, daß ihre Verwerflichmachung gültig ist, wenn du sagst, sie seien Vertreter des Himmels, wieso aber ist ihre Verwerflichmachung gültig, wenn du sagst, sie seien unsere Vertreter, [der Eigentümer] kann ja zu ihm sagen: ich habe dich zum Vertreter gemacht zum Nutzen und nicht zum Schaden!? –
5Ich will dir sagen: anders verhält es sich bei der Verwerflichmachung, denn die Schrift sagt:es wird ihm nicht angerechnet, in keinem Falle.
6Der Text. R. Joḥanan sagte: Bei allen [Opfern] ist die Kenntnis [des Eigentümers] erforderlich, ausgenommen das des Sühne Benötigenden, denn solche Opfer bringt man dar auch für seine minderjährigen Söhne und Töchter. Demnach sollte man für seinen Nächsten ein Sündopfer wegen Talgessensdarbringen können, da man nach R. Jehudaein solches auch für seine blöde Frau darbringe, während doch R. Elea͑zar sagte, wer für seinen Nächsten ein Sündopfer wegen Talgessens abgesondert hat, habe nichts getan!? –
7Wie kann dies bei einer blöden Frau vorkommen: aß sie es als Blöde, so hat sie kein Opfer darzubringen,
8und aß sie es als Vollsinnige und wurde blöde, so sagte ja R. Jirmeja im Namen R. Abahus im Namen R. Joḥanans, wenn jemand Talg gegessen und dieserhalb ein Opfer reserviert hat, dann blöde und wieder gesund wurde, dieses, da es einmal verdrängtwar, verdrängt bleibe. –
9Vielmehr, demnach sollte man für seinen Nächsten das Pesaḥopfer darbringen können, da man dieses auch für seine minderjährigen Söhne und Töchter darbringt, während doch R. Elea͑zar sagte, wer für seinen Nächsten das Pesaḥopfer abgesondert hat, habe nichts getan!?
10R. Zera erwiderte: [Die Darbringung des] Pesaḥlammes für die Familieist nicht aus der Tora. –
11Woher dies? – Es wird gelehrt: Wenn jemand zu seinen Söhnen spricht, er schlachte das Pesaḥopfer für denjenigen, der von ihnen in Jerušalemzuerst anlangt, so hat derjenige, der mit dem Kopfe und dem größeren Teile des Körpers zuerst darin ist, seinen Anteil erworben und läßt auch seine Brüder mit ihm erwerben. Wieso kann dieser sie erwerben lassen, wenn [die Darbringung des] Lammes für die Familie aus der Tora ist, wo er schon beim Fleischeist!? –
12Wozu braucht demnach der Vater dies ihnen zu sagen? – Um sie zur Ausübung der Gebote anzuspornen. Ebenso wird auch gelehrt: Einst ereignete es sich, daß die Töchter früher da waren als die Söhne; die Töchter waren hurtig, die Söhne aber lässig.
13FÜR IHN HEBE &C. ABSONDERN.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.