Nedarim — Blatt 36b
1Sie fragten: Ist, wenn man von seinem für seinen Nächsten die Hebe absondert, seine Kenntnis erforderlich oder nicht: sagen wir, da es zu seinem Vorteileerfolgt, sei die Kenntnis nicht erforderlich, oder aber wünscht er, da dies eine gottgefällige Handlung ist, es selber auszuüben? –
2Komm und höre: Er darf für ihn auf seinen Wunsch die Hebe und den Zehnten absondern. In welchem Falle: wenn vom Getreidehaufen des Besitzers für den Besitzer, und zwar auf seinen eigenen Wunsch, so hat ihn ja niemand zum Vertreter gemacht,
3und wenn auf Wunsch des Besitzers des Getreidehaufens, so gewährt er ihm ja einen Nutzen, indem er seinen Auftrag erfüllt. Doch wohl von seinem eigenen [Getreide] für den Besitzer des Getreidehaufens. Auf wessen Wunsch: wenn auf Wunsch des Besitzers des Getreidehaufens, so gewährt er ihm ja einen Nutzen, doch wohl, wenn er auf seinen eigenen Wunsch von seinem [Getreide] für seinen Nächsten die Hebe absondert. Wenn man sagen wollte, seine Kenntnis sei erforderlich, gewährt er ihm ja einen Nutzen; wahrscheinlich ist seine Kenntnis nicht erforderlich. –
4Tatsächlich von dem des Besitzers des Getreidehaufens für den Besitzer des Getreidehaufens, und wie Raba erklärte: wenn er sagte: wer die Hebe absondern will, komme und sondere sie ab, ebenso auch hierbei, wenn er sagte &c.
5R. Jirmeja fragte R. Zera: Wem gehört der Dankeswert, wenn jemand von seinem [Getreide] für das eines anderen entrichtet; sagen wir: wenn nicht die Früchte von diesem, würde der Getreidehaufe des anderen nicht [genuß]fertig sein, oder aber, wenn nicht der Getreidehaufe des anderen, würden die Früchte von diesem nicht Hebe sein?
6Dieser erwiderte: Die Schrift sagt:den ganzen Zehnten deines Ertrages &c. sollst du geben.
7Er wandte gegen ihn ein: Er darf für ihn auf seinen Wunsch die Hebe und den Zehnten absondern. Wenn du sagst, der Dankeswert gehöre dem Besitzer des Getreidehaufens, gewährt er ihm ja einen Nutzen. Hieraus ist somit zu entnehmen, daß der Dankeswert ihm gehört. – Ich will dir sagen, nein, von dem des Besitzers des Getreidehaufens für den Besitzer des Getreidehaufens, auf Wunsch des Besitzers des Getreidehaufens; wenn er nämlich sagte: wer die Hebe absondern will, komme und sondere sie ab. –
8Komm und höre: R. Abahu sagte im Namen R. Joḥanans: Der es dem Heiligtume geweiht hat, füge das Fünftelhinzu, der Sühnebedürftige kann umtauschen, und wenn jemand von seinem [Getreide] für das eines anderen die Hebe absondert, so gehört der Dankes wert ihm.
9EBENSO DARF ER IHN MIDRAŠ, HALAKHA UND AGADA LEHREN, JEDOCH NICHT DIE SCHRIFT. Die Schrift darf er ihn wohl deshalb nicht lehren, weil er ihm einen Nutzengewährt, und auch durch den Midraš gewährt er ihm ja einen Nutzen!? Šemuél erwiderte: In Orten, wo man für [den Unterricht] in der Schrift eine Belohnung erhält, nicht aber für den des Midraš. – Wieso ist dies ausgemacht!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.