Nedarim — Blatt 38b

1SEELE UND KÖRPER DEM HIMMEL. JENE ENTGEGNETEN IHM: AUCH VON EINEM UNREINEN GEHÖRT DIE SEELE DEM HIMMEL UND DER KÖRPER IHM, DENN WENN ER WILL, KANN ER ES AN NICHTJUDEN VERKAUFEN ODER HUNDEN ZUM FRESSEN GEBEN.

2GEMARA. R. Jiçḥaq b. Ḥananja sagte im Namen R. Honas: Wenn einem der Genuß von seinem Nächsten abgelobt ist, so darf er an ihn seine Tochter verheiraten. R. Zera wandte ein: In welchem Falle: wollte man sagen, wenn das Vermögen des Vaters der Braut dem Bräutigam verboten ist, so gibt er ihm ja eine Magd zur Bedienung,

3und wollte man sagen, wenn das Vermögen des Bräutigams dem Vater der Braut verboten ist, so sagten sie ja noch mehr, daß er nämlich seine Frau und seine Kinder verpflegen darf, obgleich jener zu ihrer Verpflegung verpflichtet ist, und du sagst, er dürfe an ihn seine Tochterverheiraten!? –

4Tatsächlich, wenn das Vermögen des Vaters der Braut dem Bräutigam verboten ist, dies gilt aber von einer mannbaren, auf ihrenWunsch.

5Desgleichen wird gelehrt: Wenn einem der Genuß von seinem Nächsten abgelobt ist, so darf er an ihn seine Tochter nicht verheiraten, wohl aber darf er an ihn seine mannbare Tochter auf ihren Wunsch verheiraten.

6R. Ja͑qob sagte: Wenn jemand seinem Sohne zum Torastudium den Genußabgelobt, so darf er ihm ein Faß Wasser füllen und ein Licht anzünden; R. Jiçḥaq sagt, auch einen kleinen Fisch braten. R. Jirmeja sagte im Namen R. Joḥanans: Wenn einem der Genuß von seinem Nächsten abgelobt ist, so darf dieser ihm einen Friedensbecher zum Trinken reichen. – Was ist dies? – Hier erklärten sie: ein Becher beim Trauer[mahle], im Westen erklärten sie: ein Becher im Badehause.

7JEDOCH DARF ER SEIN VIEH NIGHT FÜTTERN, OB &C. Es wird gelehrt: Jehošua͑ aus U͑za sagte: Er darf seine kenaa͑nitischen Sklaven und Sklavinnen verpflegen, nicht aber sein Vieh füttern, ob ein unreines oder ein reines. – Weshalb? – Kenaa͑nitische Sklaven und Sklavinnen sind zur Dienstleistung bestimmt, ein Vieh aber ist zur Mast bestimmt.

8WENN EINEM DER GENUSS VON SEINEM NÄCHSTEN ABGELOBT IST UND ER IHM EINEN KRANKENBESUCH MACHT, SO DARF ER BEI IHM STEHEN UND NICHT SITZEN; ER DARF IHM EINE SEELISCHE HEILUNG ANGEDEIHEN LASSEN, ABER KEINE GELDLICHE HEILUNG.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.