Nedarim — Blatt 39a
1GEMARA. Von welchem Falle wird hier gesprochen: ist das Vermögen des Besuchenden dem Kranken verboten, so sollte auch das Sitzen [erlaubt] sein, und ist das Vermögen des Kranken dem Besuchenden verboten, so sollte auch das Stehen nicht [erlaubt]sein!? Šemuél erwiderte: Tatsächlich, wenn das Vermögen des Besuchenden dem Kranken verboten ist, und zwar in Orten, wo man eine Belohnung für das Sitzen und nicht für das Stehen erhält. –
2Wieso ist dies ausgemacht!? – Er lehrt uns folgendes: auch in Orten, wo eine Belohnung gezahlt wird, darf man sie nur für das Sitzen annehmen, nicht aber für das Stehen. Wenn du aber willst, sage ich: wie R. Šimo͑n b. Eljaqim erklärt hat: weil er beim Stehen verweilenkönnte, ebenso hierbei, weil er beim Sitzen verweilen könnte.
3U͑la erwiderte: Tatsächlich, wenn das Vermögen des Kranken dem Besuchenden verboten ist, wenn er es ihm aber nicht bis aufs Leben abgelobt hat. – Demnach sollte auch das Sitzen [erlaubt] sein!? – Es ist auch stehend möglich.
4Man wandte ein: Ist er erkrankt, so darf er ihn besuchen, ist sein Sohn erkrankt, so darf er sich [nach ihm] auf der Straße erkundigen. Erklärlich ist dies nach U͑la, welcher erklärt, wenn das Vermögen des Kranken dem Besuchenden verboten ist, und er es ihm nicht bis aufs Leben abgelobt hat,
5welchen Unterschied gibt es aber nach Šamuél, welcher erklärt, wenn das Vermögen des Besuchenden dem Kranken verboten ist, zwischen ihm und seinem Sohne!? – Er kann dir erwidern: unsere Mišna [spricht von dem Falle], wenn das Vermögen des Besuchenden dem Kranken verboten ist, und die Barajtha [von dem Falle], wenn das Vermögen des Kranken dem Besuchenden verboten ist. –
6Wieso ist dies ausgemacht!? Raba erwiderte: Šemuél
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.