Nedarim — Blatt 43a
1GEMARA. Allerdings ihm nichts borgen, weil er ihm einen Nutzen gewährt, weshalb aber von ihm nichts borgen, welchen Nutzen gewährt er ihm denn!? Ferner ist es erklärlich, daß er von ihm kein [Geld] borgen und nichts kaufen darf, weil er ihm einen Nutzengewähren könnte, weshalb aber nicht von ihm leihen, welchen Nutzen hat er von ihm!?
2R. Jose b. R. Ḥanina erwiderte: Wenn sie einander jeden Genuß abgelobt haben. Abajje erwiderte: Beim Leihen ist das Verleihen berücksichtigt worden. Ebenso ist es bei allem nur eine Maßregel.
3WENN JEMAND ZU EINEM SAGT: LEIHE MIR DEINE KUH, UND DIESER IHM ERWIDERT: SIE IST NICHT FREI, WORAUF JENER SAGT: QONAM SEI MIR DAS FELD, WENN ICH JE MIT IHR PFLÜGE, SO IST ES, WENN ER SELBER ZU PFLÜGEN PFLEGT, IHM VERBOTEN UND JEDEM ANDERENERLAUBT, UND WENN ER NICHT SELBER ZU PFLÜGEN PFLEGT, IHM UND JEDEM ANDEREN VERBOTEN.
4WENN EINEM DER GENUSS VON SEINEM NÄCHSTEN ABGELOBT IST UND ER NICHTS ZU ESSEN HAT, SO GEHE DIESER ZUM KRÄMER UND SPRECHE ZU IHM: JENEM IST DER GENUSS VON MIR ABGELOBT, UND ICH WEISS NICHT, WIEICH IHM HELFEN SOLL. ER KANN DANN JENEM GEBEN UND VON DIESEM [ZAHLUNG] NEHMEN.
5WENN SEIN HAUS AUFZURICHTEN, SEIN ZAUN HERZUSTELLEN UND SEIN FELD ZU ERNTEN IST, SO GEHE DIESER ZU DEN LOHNARBEITERN UND SPRECHE ZU IHNEN: JENEM IST DER GENUSS VON MIR ABGELOBT, UND ICH WEISS NICHT, WIE ICH IHM HELFEN SOLL. SIE KÖNNEN DANN BEI JENEM DIE ARBEIT VERRICHTEN UND IHREN LOHN VON DIESEM NEHMEN.
6WENN SIE ZUSAMMEN UNTERWEGS SIND UND JENER NICHTS ZU ESSEN HAT, SO GEBE ER ES SCHENKUNGSWEISE EINEM ANDEREN, SODANN IST ES DIESEM ERLAUBT; IST NIEMAND MIT IHNEN, SO LEGE ER ES AUF EINEN FELSBLOCK ODER AUF EINE MAUER UND SPRECHE: DIES SEI JEDEM, DER ES WÜNSCHT, PREISGEGEBEN, SODANN KANN JENER ES NEHMEN UND ESSEN; R. JOSE VERBIETET DIES.
7GEMARA. R. Joḥanan sagte: Folgendes ist der Grund R. Joses: er ist der Ansicht, die Preisgabe gleiche der Schenkung, wie die Schenkung erst dann [erfolgt], wenn sie aus dem Besitze des Gebers in den Besitz des Empfängers kommt, ebenso die Preisgabe, erst wenn sie in den Besitz des Erwerbendenkommt.
8R. Abba wandte ein: Sodann kann jener es nehmen und essen; R. Jose verbietet dies. R. Jose sprach: Nur dann, wenn das Gelübde vor der Preisgabe getan worden ist,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.