Nedarim — Blatt 43b

1wenn aber die Preisgabe vor dem Gelübde erfolgt ist, so ist eserlaubt. Welchen Unterschied gibt es zwischen dem Falle, wenn das Gelübde der Preisgabe voranging, und dem Falle, wenn die Preisgabe dem Gelübde voranging, wenn du sagst, erst wenn die Sache in den Besitz des Erwerbenden kommt!?

2Er richtete den Einwand und er selbst erwiderte: Wer [solches] gelobt, denkt nicht an das, was er preisgegeben hat.

3Raba wandte ein: Wenn erdem ersten einen Teil und dem anderen alles gegeben hat, so hat der erste es erworben

4und der andere nichterworben!?

5Vielmehr, erwiderte Raba, ist folgendes der Grund R. Joses: man berücksichtige die Schenkung von Beth Ḥoron. –

6Es wird gelehrt: Wer sein Feld freigibt, kann innerhalb dreier Tage zurücktreten, von da ab kann er nicht mehr zurücktreten.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.