Nedarim — Blatt 47a
1SAGT JEMAND ZU SEINEM NÄCHSTEN &C. Abimi fragte: Wie ist es, [wenn jemand zu seinem Nächsten gesagt hat:] Qonam sei dieses Haus, wenn du es betrittst, und gestorben ist oder er es an einen anderen verkauft hat: kann man das, was in seinem Besitze ist, [anderen] verboten machen für [die Zeit], wo es aus seinem Besitze kommt, oder nicht?
2Raba erwiderte: Komm und höre: Sagte jemand zu seinem Sohne: Qonam, daß du von mir nicht genießest, und stirbt, so beerbe er ihn; [sagte er:] bei meinen Lebzeiten und nach meinem Tode, und stirbt, so beerbe er ihn nicht. Schließe hieraus, daß man das, was in seinem Besitze ist, [anderen] verboten machen kann für [die Zeit], wo es aus seinem Besitze kommt. Schließe hieraus.
3Dort haben wir gelernt: [Sagt jemand:] Qonam seien mir diese Früchte, Qonam seien sie für meinen Mund, Qonam seien sie meinem Munde, so sind ihm ihr Eingetauschtes und ihre Erzeugnisse verboten.
4Rami b. Ḥama fragte: Wie verhält es sich, wenn er sagt: Qonam seien diese Früchte für jenen, mit ihrem Eingetauschten: sagen wir, da man, wie man die Früchte seines Nächsten für sich verboten machen kann, auch das, was noch nicht auf die Welt gekommen ist, für sich verboten machen kann, so kann man, wie man die Früchte seines Nächsten für einen anderen nicht verboten machen kann, auch das, was noch nicht auf die Welt gekommen ist, für einen anderen nicht verboten machen,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.