Nedarim — Blatt 47b

1oder aber gibt es hierbei, da das Eingetauschte den Erzeugnissen gleicht, keinen Unterschied zwischen ihm selbst und einem anderen?

2R. Aḥa b. Minjomi erwiderte: Komm und höre: Wenn jemand zu seiner Frau sagt: Qonam, daß ich dich nichts von mir genießen lasse, so borge sie, und die Gläubiger kommen und erhalten [von ihm] Zahlung. Die Gläubiger erhalten wohl deshalb [von ihm] Zahlung, weil das Eingetauschte nicht den Erzeugnissengleicht.

3Raba erwiderte: Vielleicht von vornherein nicht, und nur wenn es geschehen ist, bleibe es dabei. –

4Vielmehr, komm und höre: Wenn jemand sich [eine Frau] mit Ungeweihtemantraut, so ist sie ihm nichtangetraut; wenn er es verkauft und sie sich mit dem Erlöse antraut, so ist sie ihm angetraut. – Auch hierbei von vornherein nicht, und nur wenn es geschehen ist, ist es gültig.

5SAGT JEMAND ZU EINEM:] ‘ICH SEI DIR BANNGUT’, SO IST ES DEM LOBTEN VERBOTEN; [SAGT ER:] ‘SEI DU MIR BANNGUT’, SO IST ES DEM GELOBENDEN VERBOTEN; [SAGT ER:] ICH DIR UND DU MIR, SO IST ES BEIDEN VERBOTEN. BEIDEN IST [DIE BENUTZUNG] VON DINGEN, DIE DEN AUSZÜGLERN GEHÖREN, ERLAUBT,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.