Nedarim — Blatt 48a

1UND VON DINGEN, DIE [DEN BÜRGERN] DIESER STADT GEHÖREN, VERBOTEN. WELCHES SIND DINGE, DIE DEN AÜSZÜGLERN AUS BABYLONIEN GEHÖREN? BEISPIELSWEISE DER TEMPELBERG, DIE [TEMPEL]-VORHÖFE UND DIE ZISTERNEIN DER MITTE DES WEGES. WELCHES SIND DINGE, DIE [DEN BÜRGERN] DER STADT GEHÖREN? BEISPIELSWEISE DER MARKTPLATZ, DAS BAD, DAS BETHAUS, DIE LADEUND DIE BÜCHER. WER SEINEN ANTEIL DEM FÜRSTEN VERSCHREIBT.

2R. JEHUDA SAGT: EINERLEI OB MAN IHN DEM FÜRSTEN VERSCHREIBT ODER EINEM GEMEINEN. EIN UNTERSCHIED ZWISCHEN DEM, DER IHN DEM FÜRSTEN VERSCHREIBT, UND DEM, DER IHN EINEM GEMEINEN VERSCHREIBT, BESTEHT NUR DARIN: WER IHN DEM FÜRSTEN VERSCHREIBT, BRAUCHT IHN IHM NICHT ZUZUEIGNEN, UND WER EINEM GEMEINEN, MUSS IHN IHM ZUEIGNEN. DIE WEISEN SAGEN, DER EINE WIE DER ANDERE BENÖTIGE DER ZUEIGNUNG, UND NUR DESHALB SPRECHEN SIE VOM FÜRSTEN, WEIL DIES DAS GEWÖHNLICHE IST. R. JEHUDA SAGT, DIE LEUTE VON GALILÄA BRAUCHEN IHN NICHT ERST ZU VERSCHREIBEN, DENN BEREITS HABEN IHRE VORFAHREN IHN FÜR SIE VERSCHRIEBEN.

3GEMARA. Weshalb ist es verboten? R. Šešeth erwiderte: Er meint es wie folgt: welches Mittel gibt esfür sie? Sie verschreiben ihren Anteil dem Fürsten.

4R. Jehuda sagt, einerlei ob man ihn dem Fürsten verschreibt oder einem Gemeinen. Ein Unterschied zwischen dem, der ihn dem Fürsten verschreibt, und dem, der ihn einem Gemeinen verschreibt, besteht nur darin: wer ihn dem Fürsten verschreibt, braucht ihn ihm nicht zuzueignen, und wer ihn einem Gemeinen verschreibt, muß ihn ihm zueignen. Die Weisen sagen, der eine wie der andere benötige der Zueignung, und nur deshalb sprechen sie vom Fürsten, weil dies das gewöhnliche ist.

5R. JEHUDA SAGT, DIE LEUTE VON GALILÄA BRAUCHEN IHN NICHT ZUZUEIGNEN, DENN BEREITS HABEN IHRE VORFAHREN IHN FÜR SIE VERSCHRIEBEN. Es wird gelehrt: Die Leute von Galiläa waren zänkisch und gelobten einander den Genuß ab, deshalb traten ihre Vorfahren auf und verschrieben ihren Anteil dem Fürsten.

6WENN EINEM DER GENUSS VON SEINEM NÄCHSTEN ABGELOBT 1ST UND ER NICHTS ZU ESSEN HAT, SO GEBE DIESER EINEM ANDEREN ETWAS SCHENKUNGSWEISE, SODANN IST ES JENEM ERLAUBT. EINST EREIGNETE ES SICH IN BETH ḤORON, DASS JEMAND, DER SEINEM VATER DEN GENUSS VON IHM ABGELOBT HATTE, ALS ER SEINEN SOHN VERHEIRATETE, ZU SEINEM NÄCHSTEN SPRACH: HOF UND GASTMAHL SEIEN DIR GESCHENKT, NUR DAMIT MEIN VATER KOMME UND MIT UNS AM GASTMAHLE TEILNEHME.

7DA SPRACH DIESER: WENN SIE MEIN SIND, SO SOLLEN SIE DEM HIMMEL GEWEIHT SEIN. JENER ERWIDERTE: HABE ICH DIR MEINES ETWA DAZU GEGEBEN, DAMIT DU ES DEM HIMMEL WEIHEST? DIESER ENTGEGNETE: DU HAST MIR WOHL DEINES DESHALB GEGEBEN, DAMIT DU UND DEIN VATER ZUSAMMEN ESSEN UND TRINKEN UND IHR EUCH MIT EINANDER AUSSÖHNEN KÖNNET UND DIE SÜNDE AUF MEINEMHAUPTE RUHE! HIERAUF SAGTEN DIE WEISEN: JEDE SCHENKUNG, DIE NICHT DERART IST, DASS, WENN MAN SIE HEILIGT, SIE HEILIG IST, GILT NICHT ALS SCHENKUNG.

8GEMARA. Ein Tatfall zur Widerlegung!? – Unsere Mišna ist lückenhaft und muß wie folgt lauten: wenn das Ende für den Anfang zeugt, so ist es verboten, und einst ereignete sich in Beth Ḥoron ein Fall, bei dem das Ende für den Anfang zeugte.

9Raba sagte: Dies gilt nur von dem Falle, wenn er sagt: sie seien dir [geschenkt], nur damit mein Vater komme, wenn er aber sagt: sie seien dein, auf daß mein Vater komme, so heißt dies: auf deinen Wunsch.

10Sie lehrten auch eine andere Fassung: Raba sagte: Man sage nicht, es sei nur dann verboten, wenn er sagt: sie seien nur dann dein, wenn er aber sagt: sie seien dein, auf daß mein Vater komme und esse, sei es erlaubt, vielmehr ist es auch dann verboten, wenn er sagt: sie seien dein, auf daß mein Vater komme und esse, denn das Gastmahl beweist dies.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.