Nedarim — Blatt 48b

1Einst hatte jemand einen Sohn, der Flachsbündel unterschlug, und sein Vater machte ihmsein ganzes Vermögen verboten. Da sprachen sie zu ihm: Wie nun, wenn deines Sohnes Sohn Gelehrter wird?

2Er erwiderte ihnen: Diessei ihm zugeeignet, und wenn meines Sohnes Sohn Gelehrter sein sollte, erwerbe er es. – Wie ist es damit? – Die Pumbedithenser sagten, dies heiße: es sei dir zugeeignet, um anderen zuzueignen, und durch [die Formel] es sei dir zugeeignet, um anderen zuzueignen, erwirbt man nicht,

3und R. Naḥman sagt, er erwerbe wohl, denn auch die Zueignung durch ein Sudariumheißt: es sei dir zugeeignet, um anderen zuzueignen.

4R. Aši sprach: Wer sagt uns, daß man bei [der Zueignung durch] ein Sudarium, wenn man es will, nicht einbehaltenkann!? Ferner heißt dies zwar bei [der Zueignung durch] ein Sudarium: es sei dir zugeeignet, um anderen zuzueignen, jedoch eignet er es ihm sofort zu, dagegen aber sollen ihm in jenem Falle die Güter zugeeignet sein, erst wenn sein Sohn Gelehrter ist, und wenn er es ist, befindet sich das Sudariumwieder im Besitze seines Eigentümers!?

5Raba sprach zu R. Naḥman: Auch die Schenkung von Beth Ḥoron war ja eine Zueignung, um anderen zuzueignen, und er erwarb es nicht!?

6Oftmals erwiderte er ihm: da bewies essein Gastmahl, und oftmals erwiderte er ihm: dort geschah es nach R. Elie͑zer, welcher sagt, beim des Genusses Abgelobten sei sogar das Wertloseverboten. –

7Wir haben gelernt: Hierauf sagten die Weisen: Jede Schenkung, die nicht derart ist, daß, wenn man sie heiligt, sie heilig ist, gilt nicht als Schenkung. [Das Wort] ‘jede’ schließt wohl jenen Fall von den Flachsbündeln ein!? – Nein, es schließt die andere Fassung der Lehre Rabasein.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.