Nedarim — Blatt 49a

1WER SICH GEKOCHTES ABGELOBT, DEM SIND GEBRATENES UND GESOTTENES ERLAUBT. SAGT JEMAND: QONAM, DASS ICH KEIN GEKOCHTES GERICHT ESSEN WERDE, SO IST IHM DIE DÜNNE TOPFSPEISE VERBOTEN UND DIE DICKE ERLAUBT; FERNER IST IHM DAS SCHLUCK EI UND DER ASCHENKÜRBIS ERLAUBT. WER SICH TOPFGERICHTE ABGELOBT, DEM IST NUR DAS BRODELNDE VERBOTEN. SAGT JEMAND: QONAM, DASS ICH NICHT KOSTEN WERDE, WAS IN DEN TOPF KOMMT, SO IST IHM ALLES VERBOTEN, WAS IM TOPFE GEKOCHT WIRD.

2GEMARA. Es wird gelehrt: R. Jošija verbietet es. Und obgleich es keinen Beweis dafür gibt, so gibt es eine Andeutung, denn es heißt: und sie kochten das Pesaḥ[lamm] im Feuer nach Vorschrift.

3Es wäre anzunehmen, daß ihr Streit in folgendem besteht: R. Jošija ist der Ansicht, man richte sich nach dem Sprachgebrauche der Tora, und unser Autor ist der Ansicht, bei Gelübden richte man sich nach dem Sprachgebrauche der Leute. –

4Nein, alle sind der Ansicht, bei Gelübden richte man sich nach dem Sprachgebrauche der Leute, jedoch einer nach seiner Ortschaft und der andere nach seiner Ortschaft. In der Ortschaft unseres Autors nannte man das Gebratene ‘Gebratenes’ und das Gekochte ‘Gekochtes’, und in der Ortschaft R. Jošijas nannte man auch das Gebratene ‘Gekochtes’. –

5Er bezieht sich ja auf einen Schriftvers!? – Dies ist nur eine Anlehnung.

6QONAM &C. GEKOCHTES GERICHT. Er hat sich ja das gekochte Gericht abgelobt!?

7Abajje erwiderte: Unser Autor nennt all das, womit Brot gegessen wird, gekochtes Gericht. Es wird auch gelehrt: Wer sich das gekochte Gericht abgelobt, dem ist jede Art gekochtes Gericht verboten; ihm sind Gebratenes, Gesottenes und Gekochtes verboten, auch sind ihm die weichen Kürbisse verboten, weil Kranke damit ihr Brot essen. –

8Dem ist ja aber nicht so, als einst R. Jirmeja erkrankt war und ein Arzt zu ihm kam und einen Kürbis in seinem Zimmer liegen sah, verließ er ihn und ging fort, indem er sprach: Dieser hat den Todesengel im Hause, und ich soll ihn heilen kommen!? –

9Das ist kein Einwand; das eine gilt von weichen und das andere gilt von harten. Raba b. U͑la erwiderte: Das eine gilt vom Kürbisse selber und das andere vom Inneren des Kürbisses. R. Jehuda sagte nämlich: Kürbismark mit Mangold, Leinsamenmark mit Molkenbrei. Dies darf man vor einem Menschen aus dem gemeinen Volke nicht sagen.

10Raba sagte: Unter ‘Kranke’ sind die Gelehrten zu verstehen. Raba vertritt hierbei seine Ansicht, denn Raba sagte:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.