Nedarim — Blatt 62b
1er beginnezuerst, er spreche zuerst den Segenund er erhalte eine gute Portion zuerst.
2Raba sagte: Ein Gelehrtenjünger darf sagen, er wolle keine Kopfsteuer zahlen, denn es heißt:Tribut, Steuer und Wegegeld ihnen aufzuerlegen, soll niemand berechtigt sein, und R. Jehuda sagte: Tribut, das sind die Abgaben für den König; Steuer, das ist die Kopfsteuer; Wegegeld, das sind die Naturalabgaben.
3Ferner sagte Raba: Ein Gelehrtenjünger darf sagen, er sei Feuerdiener, er brauche keine Kopfsteuer zu zahlen, denn er sagt es nur, um einen Löwen von sich zuverscheuchen.
4R. Aši hatte einen Wald, den er an Feueranbeter verkaufte. Da sprach Rabina zu R. Aši: Es heißt ja: vor einem Blinden lege keinen Anstoß!? Dieser erwiderte: Das meiste Holz wird zum Heizen verwandt.
5SAGT ER:] BIS ZUR ERNTE, [SO GILT DIES] BIS DAS VOLK ZU ERNTEN ANFÄNGT, DIE WEIZENERNTEUND NICHT DIE GERSTENERNTE, JEDOCH ALLES NACH DEM ORTESEINES GELÜBDES: GESCHAH ES IM GEBIRGE, SO RICHTE ER SICH NACH DEM GEBIRGE, UND WENN IN DER EBENE, NACH DER EBENE.
6[SAGT ER:] BIS ZUR REGENZEIT, ODER: BIS ES REGENZEIT IST, [SO GILT DIES] BIS DER ZWEITE FRÜHREGEN FÄLLT; R. ŠIMO͑N B. GAMLIÉL SAGT, BIS DIE ZEIT DES FRÜHREGENSHERANREICHT. [SAGT ER:] BIS DIE REGENZEIT AUFHÖRT, [SO GILT DIES] BIS DER GANZE MONAT NISAN ZUENDE IST – SO R. MEÍR; R. JEHUDA SAGT, BIS DAS PESAḤFEST VORÜBER IST.
7GEMARA. Es wird gelehrt: Wer sich in Galiläa etwas bis zur Dörrzeit abgelobt und nach den Tälern hinabsteigt, dem ist es, obgleich in den Tälern die Dörrzeit herangereicht ist, verboten, bis die Dörrzeit in Galiläa heranreicht,
8BIS ZUR REGENZEIT, ODER: BIS ES REGENZEIT IST, [SO GILT DIES] BIS DER ZWEITE FRÜHREGEN FÄLLT; R. ŠIMO͑N B. GAMLIÉL SAGT &C R. Zera sagte: Ihr Streit besteht nur über den Fall, wenn er ‘bis zur Regenzeit’ sagt, wenn er aber ‘bis zum Regen’ sagt, so meint er die Zeit des Regens.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.