Nedarim — Blatt 67a

1HEBT DER VATER ES AUF UND NICHT DER EHEMANN ODER DER EHEMANN UND NICHT DER VATER, SO IST ES NICHT AUFGEHOBEN, UND SELBSTVERSTÄNDLICH, WENN EINER VON IHNEN ES BESTÄTIGT HAT.

2GEMARA. Diesist ja der Anfangsatz: können ihr Vater und ihr Ehemann aufheben!? – Man könnte glauben, dies heiße: entwederihr Vater oder ihr Ehemann, so lehrt er uns.

3UND SELBSTVERSTÄNDLICH, WENN EINER VON IHNEN ES AUFGEHOBEN HAT. Wozu braucht dies gelehrt zu werden: wenn es ungültig ist, falls einer ohne den anderen es aufhebt, wozu lehrt er dies von dem Falle, wenn einer von ihnen es bestätigt!? –

4Dies muß wegen des Falles gelehrt werden, wenn es einer von ihnen aufgehoben und einer bestätigt hat, und der Bestätigende darauf ob seiner Bestätigung [bei einem Gelehrten] nachsucht. Man könnte glauben: was er bestätigt hat, hat er ja widerrufen, so lehrt er uns, daß beide es gleichzeitig aufheben müssen.

5Woher, daß die Gelübde einer Verlobten der Vater und der Ehemann [nur zusammen] aufheben können? Rabba erwiderte: Die Schrift sagt: und wenn sie einem Manne wird und Gelübde auf sieh hat; hieraus, daß die Gelübde einer Verlobten der Vater und der Ehemann [nur zusammen] aufheben können. – Vielleicht spricht dieser Schriftvers von einer Verheirateten!? –

6Von einer Verheirateten spricht ein anderer Schriftvers:wenn sie im Hause ihres Mannes gelobt. – Vielleicht sprechen beide von einer Verheirateten? Wolltest du erwidern, es seien nicht zwei Schriftverse von der Verheirateten nötig, so lehrt [einer], daß der Ehemann nicht Vorherigesaufheben kann. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.