Nedarim — Blatt 70a
1Und wie ist es, falls du entscheidest, er sagt es nicht, [wenn er sagt:] morgen sei es dir aufgehoben; sagen wir, morgen könne er das Gelübde nicht aufheben, da eres heute bestätigt, oder aber, da er zu ihr nicht sagt: heute sei es dir bestätigt, so meint er, wenn er zu ihr sagt, morgen sei es dir aufgehoben, von heute ab?
2Und wie ist es, falls du entscheidest, da er es heute bestätigt, bestehe es morgen, [wenn er sagt:] es sei dir eine Stunde bestätigt; sagen wir, dies sei ebenso, als würde er zu ihr sagen: nach einer Stunde sei es dir aufgehoben, oder aber, er sagt es ja nicht?
3Und wie ist es, falls du entscheidest, er sagt es nicht, wenn er es sagt; sagen wir, da er [das Gelübde] bestätigt hat, bleibe es bestätigt, oder aber, da Bestätigung und Aufhebung am ganzen Tage erfolgen kann, so ist es wirksam, wenn er sagt: nach einer Stunde sei es dir aufgehoben? –
4Komm und höre: Wenn [eine Frau sagt:] ich will Naziräerin sein, und ihr Mann es hört und sagt: auch ich, so kann er es nicht aufheben. Weshalb denn, man sollte doch sagen, das ‘auch ich’ beziehe er auf sich, daß er Nazir sei, ihr Nazirgelübde aber lasse ereine Stunde bestehen, und wenn er will, hebe er es nach einer Stunde auf. Er kann es wohl deshalb nicht mehr aufheben, weil es, da er es bestätigt, bestätigt bleibe. – Nein, er ist der Ansicht, wenn jemand ‘auch ich’ sagt, so ist es ebenso, als würde er sagen: es sei dir für immer bestätigt.
5STIRBT DER VATER, SO GEHT SEINE GEWALT NICHT AUF DEN EHEMANN ÜBER: STIRBT DER EHEMANN, SO GEHT SEINE GEWALT AUF DEN VATER ÜBER. IN DIESER HINSICHT IST DAS RECHT DES VATERS BEDEUTENDER ALS DAS DES EHEMANNES,
6IN ANDERER HINSICHT ABER IST DAS RECHT DES EHEMANNES BEDEUTENDER ALS DAS DES VATERS: DER EHEMANN KANN [IHRE GELÜBDE] AUFHEBEN, WENN SIE MANNBARIST, DER VATER KANN SIE NICHT AUFHEBEN, WENN SIE MANNBAR IST.
7GEMARA. Aus welchem Grunde? – Die Schrift sagt:in ihrer Mädchenzeit im Hause ihres Vaters.
8STIRBT DER EHEMANN, SO GEHT SEINE GEWALT AUF DEN VATER ÜBER. Woher dies? Rabba erwiderte: Die Schrift sagtwenn sie einem Manne wird und Gelübde auf sich hat,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.