Nedarim — Blatt 73a

1Auch hierbei, wenn er zu ihm sagt: wenn ich es höre, hebe es ihr auf. – Wenn er es hört, kann er es ja selber aufheben!? – Er denkt, er könnte dann beschäftigtsein.

2Rami b. Ḥama fragte: Kann ein Tauber seiner Frau [das Gelübde] aufheben? Wenn du sagst, der Ehemann könne ohne es zu hören aufheben, da er zu hören fähig ist, während der Taube zu hören nicht fähig ist, so verhält es sich hierbei, wie bei der Lehre R. Zeras,

3denn R. Zera sagte, wenn eszum Einrühren geeignet ist, sei das Einrühren nicht unerläßlich, und wenn es zum Einrühren nicht geeignet ist, sei das Einrühren unerläßlich.

4Oder aber ist das Hören des Ehemannes nicht unerläßlich? Raba erwiderte: Komm und höre: Und ihr Mann es hört, ausgenommen die Frau eines Tauben. Schließe hieraus.

5Sie fragten: Kann der Ehemann [die Gelübde] zweier Frauen gleichzeitig aufheben? Ist [das Wort] siegenau zu nehmen oder nicht?

6Rabina erwiderte: Komm und höre: Man lasse nicht zwei Ehebruchsverdächtigte zusammentrinken, weil das Herz der einen durch die andere ermutigt wird.

7R. Jehuda sagt, nicht aus diesem Grunde, sondern weil es heißt:er lasse trinken, sie allein.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.