Nedarim — Blatt 74a

1DIE GELÜBDE EINER ANWÄRTERIN DER SCHWAGEREHE, EINERLEI OB EIN SCHWAGER [VORHANDEN IST] ODER ZWEI, KANN DER SCHWAGER, WIE R. ELIE͑ZEF SAGT, AUFHEBEN; R. JEHOŠUA͑ SAGT, NUR EINER UND NICHT ZWEI; R. A͑QIBA SAGT, WEDER EINER NOCH ZWEI.

2R. ELIE͑ZER SPRACH: WENN MAN DIE GELÜBDE EINER FRAU, DIE MAN SICH SELBER ANGEEIGNET HAT, AUFHEBEN KANN, WIE SOLLTE MAN DIE GELÜBDE EINER FRAU, DIE EINEM VOM HIMMEL ZUGEEIGNET IST, NICHT AUFHEBEN KÖNNEN?

3R. A͑QIBA SPRACH ZU IHM: NEIN, WENN DIES VON EINER FRAU GILT, DIE MAN SICH SELBER ANGEEIGNET HAT, ÜBER DIE ANDERE KEINE GEWALT HABEN, SOLLTE DIES AUCH VON EINER FRAU GELTEN, DIE EINEM VOM HIMMEL ZUGEEIGNET IST, ÜBER DIE ANDERE GEWALTHABEN!?

4DA SPRACH R. JEHOŠUA͑ ZU IHM: A͑QIBA, DEINE WORTE [SIND ZUTREFFEND] BEI ZWEI SCHWÄGERN, WAS ABER HAST DU BEI EINEM SCHWAGERZU ERWIDERN? DIESER ERWIDERTE: DIE SCHWÄGERIN IST DEM SCHWAGER NICHT GANZ SO EIGEN, WIE DIE VERLOBTE DEM EHEMANNEEIGEN IST.

5GEMARA. Allerdings ist R. A͑qiba der Ansicht, es bestehe keine Gebundenheit, und R. Jehošua͑ der Ansicht, es bestehe eine Gebundenheit, was aber ist der Grund R. Elie͑zers: besteht auch eine Gebundenheit, so gibt es ja keine Entscheidung!?

6R. Ami erwiderte: In dem Falle, wenn einer an sie die Eheformel gerichtet hat, und R. Elie͑zer ist der Ansicht der Schule Šammajs, welche sagt, die Eheformel erwirke die vollständige Aneignung. –

7Und R. Jehošua͑!? – Er kann dir erwidern: dies gilt nur bei einem Schwager, nicht aber bei zwei Schwägern; ist es denn denkbar, daß er [ihre Gelübde] aufhebe, wo doch sein Bruder sie ihm durch Beiwohnung oder Scheidebrief verboten machenkann!? R. A͑qiba aber ist der Ansicht, es gebe keine Gebundenheit. –

8Wie ist es nach R. Elea͑zar zu erklären, welcher sagt, nach der Schule Šammajs eigne sie ihm die Eheformel nur soweit zu, um die Nebenbuhlerin zu verdrängen!? –

9Hier wird von dem Falle gesprochen, wenn er vor Gericht gestanden und sie zu unterhalten verurteilt wordenist. Dies nach R. Pinḥas, der im Namen Rabas sagte, die Gelobende gelobe im Sinne ihres Ehemannes. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.