Nedarim — Blatt 75b

1Wenn ein anderer durch das Gelübde erfaßtwird: sagst du, sie haben bestanden, so erfolgt eine Erfassung, und sagst du, sie haben nicht bestanden, so ist überhaupt nichts daran. –

2Komm und höre: R. Elie͑zer sprach: Wenn er Gelübde aufheben kann, die bereits die Eigenheit des Verbotes erlangt haben, wie sollte er Gelübde, die die Eigenheit des Verbotes noch nicht erlangt haben, nicht aufheben können. Schließe hieraus, daß sie nicht bestanden haben. –

3Heißt es etwa: nicht erlangen? Es heißt: noch nicht erlangt haben, jetztnoch nicht erlangt haben. –

4Komm und höre: R. Elie͑zer sprach zu ihnen: Wenn man seine eigenen Gelübde, die man, nachdem man sie getan hat, nicht aufhebenkann, aufheben kann, bevor man sie getanhat, wie sollte man die Gelübde seiner Frau, die man aufheben kann, nachdem sie sie getan hat, nicht aufheben können, bevor sie sie getan hat!?

5Die seiner Frau gleichen wohl seinen: wie seine, daß sie nicht bestehen sollen, ebenso die seiner Frau, daß sie nicht bestehen sollen. – Nein, diese so und jene anders. –

6Komm und höre: Sie sprachen zu R. Elie͑zer: Wenn das Tauchbad, das die Unreinen ihrer Unreinheitenthebt, die Reinen vor Unreinheit nichtschützt, wie sollte nicht ein Mensch, der die Unreinen ihrer Unreinheit nicht enthebt, die Reinen vor Unreinheit nichtschützen!?

7Schließe hieraus, daß sie nicht bestanden haben. –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.