Nedarim — Blatt 77a
1Dort haben wir gelernt: Man darf Gelübde am Šabbath aufheben und wegen der Gelübde nachsuchen, soweit sie Bedürfnisse des Šabbaths betreffen. Sie fragten: Darf man am Šabbath nur Gelübde aufheben, die Bedürfnisse des Šabbaths betreffen, oder auch solche, die keine Bedürfnisse des Šabbathsbetreffen? –
2Komm und höre: R. Zuṭi aus der Schule R. Papis lehrte: Man darf nur Gelübde aufheben, die Bedürfnisse des Šabbaths betreffen. R. Aši sprach: Wir haben ja aber anders gelernt: Gelobt sie bei eintretender Dunkelheit, so kann er es ihr aufheben, solange es nicht dunkel ist. Wieso kommt es auf die Dunkelheit an, wenn du sagst, nur Bedürfnisse des Šabbaths betreffende und keine Bedürfnisse des Šabbaths nicht betreffende, solche, die Bedürfnisse des Šabbaths nicht betreffen, kann man ja auch während des Tagesnicht aufheben!? –
3Hierüber streiten Tannaím. Die Aufhebung von Gelübden kann den ganzen Tag erfolgen; R. Jose b. R. Jehuda und R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n sagen, von der Stunde bis zur gleichen Stunde.
4Nach demjenigen, der den ganzen Tag und nicht länger sagt, kann man auch Bedürfnisse des Šabbaths nicht betreffendeauflösen, und nach demjenigen, der von der Stunde bis zur gleichen Stunde sagt, kann man nur Bedürfnisse des Šabbaths betreffende [aufheben], nicht aber Bedürfnisse des Šabbaths nicht betreffende.
5«Und wegen Gelübde nachsuchen, soweit sie Bedürfnisse des Šabbaths betreffen.» Sie fragten: Wenn dafür [vorher] keine Zeit war, oder [auch] wenn dafür Zeit war? – Komm und höre: Die Rabbanan befaßten sich mit R. Zuṭra, dem Sohne des R. Zee͑ri, bei Gelübden, für die noch am TageZeit war.
6R. Joseph wollte sagen, man suche nach am Šabbath inbetreff der Gelübde nur bei einem einzelnen Autorisierten, nicht aber bei drei Gemeinen, weil dies den Anschein einer Gerichtssitzunghat.
7Da sprach Abajje zu ihm: Da wir der Ansicht sind, dies dürfe auch stehend erfolgen, auch durch Verwandte und auch nachts, so hat es nicht den Anschein einer Gerichtssitzung.
8R. Abba sagte im Namen R. Honas im Namen Rabhs: Die Halakha ist, man dürfe Gelübde nachts aufheben. – Dies [lehrt ja bereits] unsere Mišna: gelobt sie in der Nacht zum Šabbath!? – Sage vielmehr: die Halakha ist, man dürfe nachts nachsuchen.
9R. Abba sprach zu R. Hona: Sagte Rabh dies? Dieser erwiderte: Er schwieg. Da sprach jener: Meinst du: er schwiegdann, oder er trankdann?
10R. Iqa b. Abin sagte: Rabh befaßte sich mit Rabbain
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.